Wärmeschutz rechnet sich

von Redaktion

Fördertöpfe und Steuervorteile erleichtern das energetische Sanieren

Zwei von drei Wohngebäuden sind nach Erhebungen der Deutschen Energie-Agentur vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung 1979 entstanden. Sie verbrauchen bis zu fünfmal mehr Energie als Häuser, die nach 2001 gebaut wurden.

Über gar nicht oder nur schlecht gedämmte Fassaden und Dächer geht viel Wärme verloren, in der Folge muss mehr geheizt werden. Bei der Erstellung eines Sanierungsplans gilt es dabei vor allem die Reihenfolge der Maßnahmen zu beachten: Bevor eine neue energiesparende Heiztechnik und weitere Maßnahmen infrage kommen, bildet ein effektiver Wärmeschutz für das Zuhause meist den ersten Schritt.

Der Gesetzgeber hat umfassende Programme aufgelegt. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) etwa unterstützt Sanierer seit Jahresbeginn 2021 mit Investitionszuschüssen. Schon länger besteht die Möglichkeit, mit einer energetischen Sanierung Steuern zu sparen. Eine Dämmung Marke Eigenbau, die meist nicht die Erwartungen erfüllen kann, wird nicht bezuschusst.

Zuschüsse kassieren
oder Steuern sparen

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude sieht dabei für Einzelmaßnahmen einen Investitionszuschuss von 20 Prozent vor. Wenn Energieberater vor der Sanierung einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt haben, steigt die Förderung um fünf Prozent auf ein Viertel der Gesamtkosten. Alternativ ist es möglich, 20 Prozent der Ausgaben für eine Wärmedämmung, verteilt auf drei Jahre, bei der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. djd

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