Noch Resturlaub?

Im Bundesurlaubsgesetz steht: Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden, sonst verfällt er – aber gilt das immer? Foto vk

Im Bundesurlaubsgesetz steht: Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden, sonst verfällt er – aber gilt das immer? Foto vk

Urlaubstage kann man ins neue Jahr mitnehmen

Für die einen unvorstellbar, für andere Arbeitnehmer tatsächlich ein Problem: Was passiert, wenn sie gegen Ende des Jahres noch viele Urlaubstage übrig haben? Dürfen sie die Tage aufsparen? Wer gegen Ende des Jahres noch Urlaubstage offen hat, will diese vielleicht lieber ins nächste Jahr mitnehmen.

Artikel 1 von 238
Montag, 22. Dezember 2025

30 Tage einmalig 0,99€

  • Testen Sie unser
  • ePaper einen Monat lang.
  • Jederzeit kündbar.
Jetzt testen

3 Monate für 1 einmalig nur 34,90€

  • Unser günstiger Einstieg:
  • 3 Monate lang zum Vorteilspreis lesen.
Angebot sichern

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

ePaper-Zugang freischalten
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.