Pflegen – zu Hause oder im Heim?

von Redaktion

Ob zu Hause, ambulant oder im Heim – die Pflege von Angehörigen stellt meist die ganze Familie vor eine echte Herausforderung. Doch egal, für welches Modell man sich entscheidet, es gibt viele Möglichkeiten, sich Unterstützung und Hilfe zu holen. Mit welcher finanziellen Unterstützung Patienten rechnen können, hängt vom Pflegegrad ab. Dabei geht es um bis zu rund 2000 Euro monatlicher Pflegeleistung.

Pflege zu Hause

Die Pflegeversicherung zahlt bei der Betreuung durch Angehörige ein vom Pflegegrad abhängiges Pflegegeld direkt an den Versicherten. Dieser kann über die Verwendung der Mittel frei entscheiden.

Unter Umständen hat die Pflegeperson sogar einen Anspruch auf Leistungen zur Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige mit Pflegegrad zwei bis fünf in häuslicher Umgebung nicht erwerbsmäßig und mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, gepflegt wird.

Pflege mit dem
Pflegedienst

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, aber professionelle Unterstützung benötigt, kann einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Er bietet neben körperbezogenen Pflegemaßnahmen und der Hilfe bei der Haushaltsführung zusätzlich pflegerische Betreuungsmaßnahmen an. Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach dem Pflegegrad des Patienten. Der Pflegebedürftige erhält dann Kombinationsleistungen, das heißt, das Pflegegeld wird nach Abzug der Kosten für den ambulanten Pflegedienst nur noch anteilig ausgezahlt.

Pflege im Heim

Ist Pflege in den eigenen vier Wänden nicht oder nicht mehr möglich, stellt sich die Frage, ob die Pflege im Heim infrage kommt. Oder in einer seniorengerechten Wohnung, in der betreutes Wohnen angeboten wird. Wenn die Kosten für die Pflege durch die gesetzliche Pflegeversicherung und eventuell durch eine private Zusatzversicherung nicht abgedeckt werden, kommen möglicherweise Kosten auf die Angehörigen zu.

Bevor die Kinder für Unterhaltszahlungen herangezogen werden, müssen die Eltern im eigenen Pflegefall sämtliche Einkünfte aus gesetzlicher und privater Rente und der Pflegeversicherung, aber auch aus ihrem Vermögen ausgeben. Lediglich einen Schonbetrag von derzeit 5000 Euro zuzüglich weiterer 5000 Euro für den Ehegatten muss nicht eingesetzt werden. Haben die Eltern Anspruch auf Grundsicherung im Alter, müssen sie sie auch beantragen – diese Einkünfte haben Vorrang vor dem Unterhalt durch die Kinder.

Pflegegutachten

Für gesetzlich Versicherte ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) für die Pflegebegutachtung zuständig, bei privat Versicherten übernimmt Medicproof die Erstellung von Pflegegutachten. Die Leistungen, die Betroffene erhalten, richten sich nach dem Schweregrad der Beeinträchtigung und der Art der Pflege. Es kommt auch darauf an, ob sie durch Angehörige oder einen professionellen Pflegedienst gepflegt werden oder ob sie dauerhaft in einem Pflegeheim untergebracht sind.

Kriterien der
Bewertung

Es gibt fünf Pflegegrade. Grundsätzlich geht es bei der Begutachtung um die Frage, wie selbstständig die Antragsteller ihren Alltag noch bewältigen können. Dabei prüfen die Gutachter den Bedarf in sechs verschiedenen Lebensbereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte und die Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen. Anhand einer Punkte-Skala von 0 bis 100 wird dann der Pflegegrad ermittelt.

Das maximale Pflegegeld für häusliche Pflege liegt zurzeit bei 901 Euro monatlich. Zudem weisen die Experten darauf hin, dass Pflegebedürftige grundsätzlich einen Anspruch auf 40 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel wie etwa Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel haben. Telefonisch beraten lassen können sich Angehörige bei ihren Pflegekassen. Die haben in der Regel Pflegeberater, die unverbindlich und meist kostenlos beraten.

Telefongespräch statt
Hausbesuch

Aufgrund des Ansteckungsrisikos mit dem Covid-19-Virus werden derzeit in der Regel keine persönlichen Pflegebegutachtungen im Rahmen von Hausbesuchen durchgeführt. Stattdessen werden Antragsteller beziehungsweise deren Bezugsperson telefonisch interviewt. Ein vorab zugesandter oder zum Herunterladen bereitgestellter Fragebogen soll helfen, sich auf das Gespräch vorzubereiten. Das Gutachten wird anschließend auf Basis des Gesprächs und nach Aktenlage erstellt, also nach Unterlagen wie dem Antrag auf Pflegeleistung und zum Beispiel Kopien von Arztbefunden, Attesten oder Krankenhausberichten.

Risiken des
Telefoninterviews

Ist der Patient in der eigenen Wohnung gut orientiert? Wie sicher bewegt er sich von A nach B? Kann er alleine einkaufen gehen? Wie klappt es mit dem Anziehen? Und wie steht es um den psychischen Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen? Das persönliche Kennenlernen bleibt in telefonischen Interviews weitgehend auf der Strecke. Und so birgt die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit per Telefon das Risiko einer Fehleinschätzung. Experten raten daher, sich intensiv auf das Interview vorzubereiten, den Antrag auf Pflegeleistung eventuell mit der Hilfe von erfahrenen Pflegeexperten auszufüllen und sich Unterstützung durch Angehörige, Freunde oder Pflegekräfte zu holen.

Widerspruch einlegen

Sollten Betroffene nicht mit dem Ergebnis des Gutachtens einverstanden sein oder berechtigte Zweifel daran haben, können sie innerhalb eines Monats schriftlich bei ihrer Pflegekasse Widerspruch einlegen. Mehr Informationen unter www.arag.de.

Unterstützung in Selbsthilfegruppen

Die Übernahme der Pflege eines Angehörigen kann sehr belastend sein. Oft ist es hilfreich, sich mit Menschen, die in einer ähnlichen Lebenssituation sind, auszutauschen. Verständnis und Unterstützung durch Gleichgesinnte erhält man zum Beispiel in Selbsthilfegruppen und Gesprächskreisen für pflegende Angehörige. Die Gesprächskreise werden in der Regel von Fachleuten geleitet. Wo es Gruppen für Angehörige in der Nähe gibt, kann man zum Beispiel bei einer Beratungsstelle der Caritas vor Ort erfahren. Mehr unter www.caritas.de

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