Ab 1. Januar kommenden Jahres werden die Förderrichtlinien in Deutschland für Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV) verschärft. Um weiterhin mit 6759 Euro beim Kauf förderfähig zu sein, dürfen sie ab 2022 entweder höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren oder müssen statt bis 40 Kilometer nun eine rein elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern (gemäß WLTP) vorweisen.
Die sechs Volkswagen Plug-in-Modelle Golf e-Hybrid, Golf GTE, Tiguan-Hybrid, Arteon e-Hybrid, Arteon Shooting Brake e-Hybrid und Passat GTE Variant erfüllen die neuen Vorgaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Mit dem Golf e-Hybrid können aktuell bis zu 65 Kilometer rein elektrisch zurückgelegt werden (gemäß WLTP). Ebenso halten die Modelle Arteon e-Hybrid und Arteon Shooting Brake e-Hybrid die verschärften Richtlinien ein.
Die Plug-in-Hybridmodelle Touareg e-Hybrid und Touareg R8 werden derzeit nicht zum Verkauf angeboten, werden aber voraussichtlich ab Dezember mit neuer Homologation bestellbar sein. Alle Modelle erfüllen die Anforderungen für eine vergünstigte Dienstwagenbesteuerung. Somit müssen lediglich 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Von Januar bis September 2021 hat Volkswagen hierzulande rund 31000 Plug-in-Hybridmodelle an Kunden ausgeliefert, ein Plus von 257 Prozent gegenüber dem Vorjahr. aum