In weniger als 20 Jahren soll der Gebäudebestand in Deutschland rechnerisch klimaneutral sein – ein weiter Weg, ist dieser doch aktuell für bis zu 120 Millionen Tonnen des schädlichen Klimagases im Jahr verantwortlich. Eine der Taktiken, um dieses Ziel zu erreichen: sanieren, sanieren, sanieren. Der Staat hat deshalb für Eigentümer Förderanreize in Milliardenhöhe geschaffen. Eine Chance: Denn trotz aktuell steigender Bau- und Materialkosten können Eigentümer so beim Sanieren und energieeffizienten Bauen noch einiges sparen.
Die neuen, seit 1. Juli 2021 gültigen Förderbedingungen machen das energetische Sanieren im Bestand so attraktiv wie kaum zuvor. Bisherige Programme sind nun in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt. Einzelmaßnahmen wie eine Wärmedämmung der Fassade werden ebenso gefördert wie eine Komplettsanierung. Hauseigentümer können sich für attraktive Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen entscheiden. Und mit der aktuellen BEG-Überarbeitung ist auch die Neubauförderung in das Programm integriert.
Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen Fachhandwerker die Arbeiten ausführen. In der Regel ist vorgeschrieben, zusätzlich Energieberater einzuschalten. Die Experten können unter anderem die Frage beantworten, welche Fördermöglichkeit sich am besten für die jeweilige Sanierung eignet. Für Einzelmaßnahmen wie eine Wärmedämmung der Gebäudehülle oder der Austausch von Fenstern und Außentüren lohnt sich der Gang zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Zuschüsse mit Bonus
für Einzelmaßnahmen
Hier winken hohe Direktzuschüsse. Sanierungsmaßnahmen von bis zu 60000 Euro pro Wohneinheit sind dabei zu 20 Prozent förderfähig, bedeutet: Bis zu 12000 Euro kann der Antragsteller vom Staat überwiesen bekommen. 15000 Euro sogar, wenn der Energieberater vorab einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt, denn dann kommt ein fünfprozentiger Bonus hinzu.
Für umfangreichere Sanierungen stehen KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss und niedrigen Zinssätzen zur Verfügung – zum Beispiel, wenn das Eigenheim auf einen neuen Effizienzstandard gebracht wird. Auch hier locken Extras: Wenn nach der Komplettsanierung mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs fürs Heizen und Kühlen mit erneuerbaren Energien abgedeckt werden, steigt der Tilgungszuschuss ebenfalls um fünf Prozent.
Ganz egal, für welche Option sich Hausbesitzer entscheiden, Voraussetzung für die BEG-Förderung ist, dass die Arbeiten grundsätzlich erst nach der Antragstellung begonnen werden. Wichtig: Bereits der Abschluss eines Vertrags mit einem Fachunternehmen zählt dabei als Beginn.
Für die Antragstellung ist eine fachliche Hilfe durch zertifizierte Energieberater vorgeschrieben. Zu ihren Aufgaben zählt es beispielsweise, noch vor dem Antrag eine technische Projektbeschreibung für die BAFA-Förderung oder eine Bestätigung zum Antrag für KfW-Kredite auszustellen.
Christoph Kastenbauer