Gegen den Verfall

Leerstehende Wohnungen, die dem Verfall preisgegeben werden, wird es in Zukunft nach dem BGH-Urteil wohl deutlich weniger geben. Foto Christophe Gateau / dpa

Leerstehende Wohnungen, die dem Verfall preisgegeben werden, wird es in Zukunft nach dem BGH-Urteil wohl deutlich weniger geben. Foto Christophe Gateau / dpa

BGH-Urteil bekräftigt Sanierungspflicht auch bei Problemimmobilien

Es ist ein Gesetz aus längst vergangener Zeit, allerdings immer noch mit der Kraft ausgestattet, so manches Sanierungsprojekt scheitern zu lassen – bisher. Der Paragraf 22 des Wohneigentumsgesetzes geht auf die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg zurück, als Eigentümer zerstörter Häuser von der Pflicht

Montag, 22. Dezember 2025

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