Privatschulen liegen im Trend

von Redaktion

Steigende Schülerzahlen in Deutschland – Von der Allgemein- bis zur Berufsbildung

Seit fast drei Jahrzehnten besuchen immer mehr Schülerinnen und Schüler in Deutschland private Schulen – in absoluten Zahlen wie auch anteilig. Bei den Privatschulen handelt es sich beispielsweise um Einrichtungen kirchlicher oder freikirchlicher, jüdischer, islamischer oder freier Träger mit waldorf- oder anderer reformpädagogischer Ausrichtung.

Im Schuljahr 2018/19 gab es in Deutschland laut Statistischem Bundesamt (Destatis) 5811 allgemeinbildende und berufliche Privatschulen. Das waren 14 Prozent aller Schulen (elf Prozent der allgemeinbildenden und 25 Prozent der beruflichen Schulen).

Voraussetzung für die staatliche Genehmigung einer privaten Ersatzschule ist, dass es ein pädagogisches Konzept gibt, wie etwa reformpädagogische oder konfessionelle Ausrichtungen.

Obwohl die Zahl der Privatschulen und -schüler in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat, liegt Deutschland immer noch deutlich hinter vielen europäischen Nachbarländern zurück. In Ländern wie den Niederlanden, Belgien, Dänemark, Spanien, Frankreich und Österreich liegt die Quote der Privatschüler um ein Vielfaches über dem deutschen Wert.

Der Staat besitzt weder ein Monopol in Bildungs- und Erziehungsfragen noch ein Schulmonopol. Schon lange, bevor sich der Staat mit Schulfragen befasste, stand das private Schulwesen in hohem Ansehen.

In der freiheitlich-demokratischen Staatsform des Grundgesetzes sind neben staatlichen Schulen entsprechende Schulen in freier Trägerschaft vom Staat nicht nur zu dulden, sondern zu gewährleisten.

Artikel 7, Absatz 4 des Grundgesetzes sagt: „Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen.

Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.“

Arten von
Privatschulen

Privatschulen gibt es sowohl im allgemeinbildenden als auch im berufsbildenden Bereich. Im allgemeinbildenden Bereich können dies zum Beispiel Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Sonderschulen oder Internationale Schulen sein.

Im berufsbildenden Bereich gibt es unter anderem Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Fachgymnasien, Berufsoberschulen, Fachschulen oder Fachakademien in freier Trägerschaft.

Daneben gibt es freie Unterrichtseinrichtungen, die nicht den gesetzlich festgelegten Schulbegriff erfüllen. Dazu gehören beispielsweise Sprachschulen, Weiterbildungs-Institute oder Nachhilfeeinrichtungen. Privatschulen (nicht freie Unterrichtseinrichtungen) unterteilen sich in Ersatz- und Ergänzungsschulen.

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