Kündigung auch bei Kinderlärm
In Extremfällen kann die Toleranz Grenzen haben
In Mehrfamilienhäusern ist es zwar selten vollkommen ruhig. Doch zu viel Lärm müssen Bewohnerinnen und Bewohner nun auch nicht ertragen. Will heißen: Streiten die Nachbarn regelmäßig lautstark, knallen ständig ihre Türen und lassen permanent ihre Kinder nach 22 Uhr noch wild toben, müssen sie die Wo