Künftig kann ein Verwalter autonomer agieren und ohne Rücksprache mit der Eigentümergemeinschaft über Maßnahmen kleineren Umfangs entscheiden. Seine Aufgaben sind dabei vielfältig: Er vertritt die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gegenüber Geschäftspartnern, stellt den Wirtschaftsplan auf, holt Kostenvoranschläge ein und betreut Baumaßnahmen. Damit kommt ihm eine Schlüsselposition für die Umsetzung der in Altbauten oft dringend notwendigen baulichen und energetischen Sanierungsmaßnahmen zu.
Bislang musste ein Hausverwalter nicht nachweisen, dass er auch über die dafür erforderlichen Kompetenzen verfügt.
Lediglich 21 Stunden Fortbildung innerhalb von drei Jahren waren vorgeschrieben. Fehler und Versäumnisse blieben da nicht aus. „WEGs sollten jetzt mehr denn je darauf achten, dass sich ihr Verwalter regelmäßig fortbildet und auch über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügt, die für Schäden aus unerlaubten Handlungen aufkommt“, rät Thomas Mau von der BHW-Bausparkasse.
Kündigung ohne
Grund möglich
Das Recht auf einen von der IHK zertifizierten Verwalter haben ab 2022 nur WEGs mit mehr als acht Einheiten. Das betrifft vor allem städtische Wohnanlagen. Den kleineren WEGs obliegt es nach wie vor, in Eigeninitiative einen Hausverwalter zu finden. „Sie sollten ortsansässige Verwaltungsunternehmen vorziehen, denn die sind bei Problemen schnell erreichbar“, sagt Mau. Ist das Vertrauensverhältnis zerrüttet, können Eigentümer dem Verwalter ab sofort ohne Angabe von Gründen kündigen. So weit sollten sie es aber erst gar nicht kommen lassen.Bhw