Zuschüsse vom Staat lohnen sich gerade im Zinstief besonders. Bausparer können die Förderung nutzen, um für ein Eigenheim zu sparen oder bei der Finanzierung schneller schuldenfrei zu werden. Doch man sollte sich beeilen, wie die LBS Bayern erklärt. Wohnriester, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage können nur noch bis 31. Dezember in voller Höhe für das Jahr 2021 gesichert werden.
Die Wohnriester-
Förderung
Wer ein Haus oder eine Wohnung zur Eigennutzung finanzieren will, kann vom Riester-Bausparen profitieren. Seit dem Beitragsjahr 2018 erhält jeder förderberechtigte Erwachsene 175 Euro Grundzulage vom Staat. Zusätzlich gibt es für jedes Kind 185 Euro und für ab 2008 Geborene sogar jeweils 300 Euro Kinderzulage obendrauf. Diese Zulagen werden ohne Einkommensgrenzen gewährt. Sie bekommt, wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt hat, maximal jedoch 2100 Euro inklusive Zulagen.
Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Antrag beim Anbieter eingereicht wird. Dies ist bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich. Bis 31. Dezember 2021 kann also die Zulage für das Jahr 2019 beantragt werden. Wird ein Dauerzulagenantrag gestellt, gilt dieser unbegrenzt und es muss nicht jedes Jahr aufs Neue ein Formular ausgefüllt werden. Ändern sich die Lebensverhältnisse, weil zum Beispiel ein Kind geboren wird, ist allerdings ein neuer Antrag fällig. Für junge Riester-Bausparer unter 25 Jahren gibt es außerdem 200 Euro extra. Dieser Frühstarter-Bonus wird einmalig gewährt und für das erste Beitragsjahr zusammen mit der Grundzulage automatisch gutgeschrieben. Um den Starter-Bonus voll auszuschöpfen, ist es erforderlich, auch die vollen vier Prozent des Brutto-Vorjahreseinkommens im Jahr des Vertragsabschlusses einzuzahlen.
Neben den Riester-Zulagen vom Staat, die zu mehr Eigenkapital führen und bei einer Wohnbaufinanzierung die Tilgung beschleunigen und so Zinsen ersparen, können Riester-Bausparer laut LBS auch Steuervorteile nutzen. Denn die eigenen Raten könnten ebenso wie die Förderung als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung für das entsprechende Jahr geltend gemacht werden. Im Rahmen einer sogenannten Günstigerprüfung entscheidet das Finanzamt automatisch bei der Bearbeitung der Steuererklärung, ob dies für den Riester-Nutze – neben den Zulagen – einen zusätzlichen Vorteil bringt. Das geförderte Kapital und die geförderten Tilgungsleistungen inklusive der Zulagen müssen zwar ab dem Beginn der Auszahlungsphase versteuert werden, doch das zahlt sich laut LBS aus. In der Regel liege der Steuersatz im Ruhestand weit unter dem der Berufstätigkeit. Und dafür falle die Belastung durch die Miete komplett weg. Als effektive Starthilfe vor allem für junge Sparer empfiehlt die LBS Bayern die Wohnungsbauprämie (WoP). Seit diesem Jahr gelten dabei deutlich höhere Förderbeträge.
Die Wohnungs-
bauprämie
Wer bis 31. Dezember zwischen 50 und 700 Euro (1400 Euro für Verheiratete) auf einen Bausparvertrag einzahlt, erhält zehn Prozent WoP für dieses Jahr – also bis zu 70 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 140 Euro (Verheiratete). Zudem können viel mehr Menschen in den Genuss dieser Förderung kommen, weil die Einkommensgrenzen deutlich angehoben wurden. WoP gibt es nun bis einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 35000 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 70000 Euro (Verheiratete). Wichtig: Auch viele Haushalte mit einem höheren Bruttoeinkommen können noch dazu gehören. Denn vom Bruttoeinkommen werden mehrere Posten abgezogen, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Dazu zählen etwa bestimmte Versicherungsbeiträge, Vorsorgeaufwendungen oder auch Kinderfreibeträge. Aufschluss über die Höhe des zu versteuernden Einkommens gibt der letzte Steuerbescheid. Die angesammelten Prämien gibt es für Vertragsabschlüsse ab 2009 nur, wenn das angesparte Geld später für wohnwirtschaftliche Zwecke, also für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohneigentum – nach Zuteilung – verwendet wird. Bei jungen Leuten unter 25 Jahren macht der Staat eine Ausnahme: Sie können nach sieben Jahren frei über das gesamte Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämien verfügen, erklärt die LBS Bayern. Diese Sonderregelung kann jeder Sparer aber nur einmal in Anspruch nehmen.
Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt mit vermögenswirksamen Leistungen (VL). Mit neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat dabei jährliche Einzahlungen bis zu 470 Euro in einen Bausparvertrag. Das sind maximal 43 Euro im Jahr. Auch wer keine VL erhalte, könne in den Genuss dieser Zulage kommen, indem er sich Teile seines Gehalts auf das Bausparkonto überweisen lasse, rät die LBS Bayern. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 17900 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 35800 Euro (Verheiratete) nicht überschreiten. Wichtige Voraussetzung, um die Zulage für 2021 mitnehmen zu können: Die entsprechenden Einzahlungen müssen bis 31. Dezember auf dem Bausparvertrag eingegangen sein. Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird über die Steuererklärung beantragt. Die entsprechende Vermögensbildungsbescheinigung kann die LBS Bayern elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. .Lbs