Mieter müssen keine Malerqualität liefern
Mieter dürfen Schönheitsreparaturen auch selbst ausführen, ohne dass sie vorher eine Malerlehre gemacht haben müssen. Foto Markus Scholz/dpa
Urteil zu Schönheitsreparaturen
Blickwinkel sind bekanntlich verschieden und die von Mieter und Vermieter oft besonders. Bei kleinen Mängeln muss sich der Vermieter allerdings zurückhalten. Denn wer laut Mietvertrag Schönheitsreparaturen in der Wohnung durchführen muss, ist nicht verpflichtet, schon bei geringen Abnutzungserschein