Mieter müssen keine Malerqualität liefern

Mieter dürfen Schönheitsreparaturen auch selbst ausführen, ohne dass sie vorher eine Malerlehre gemacht haben müssen. Foto Markus Scholz/dpa

Mieter dürfen Schönheitsreparaturen auch selbst ausführen, ohne dass sie vorher eine Malerlehre gemacht haben müssen. Foto Markus Scholz/dpa

Urteil zu Schönheitsreparaturen

Blickwinkel sind bekanntlich verschieden und die von Mieter und Vermieter oft besonders. Bei kleinen Mängeln muss sich der Vermieter allerdings zurückhalten. Denn wer laut Mietvertrag Schönheitsreparaturen in der Wohnung durchführen muss, ist nicht verpflichtet, schon bei geringen Abnutzungserschein

Dienstag, 23. Dezember 2025

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