Neues für Autofahrer

von Redaktion

Das Jahr 2022 bringt für Autofahrer einige Neuerungen mit sich.

Zum 1. Januar 2022 wurde der CO2-Preis, der für Emissionen von Kohlenstoffdioxyd durch Kraftstoffe bezahlt werden muss, von 25 Euro auf 30 Euro je Tonne angehoben. Damit dürften die Preise für Benzin und Diesel um rund 1,5 Cent je Liter steigen.

Bei der Förderung von Elektroautos wird die Innovationsprämie (Verdoppelung des Umweltbonus) bis Ende 2022 unverändert fortgeführt. Plug-in-Hybride werden ebenfalls gefördert (maximal 6750 Euro), wenn sie höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern vorweisen. Besitzer von rein elektrisch betriebenen Autos können außerdem ab 2022 von der sogenannten Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) profitieren. Per digitaler Registrierung werden die CO2-Einsparungen durch das Elektroauto zertifiziert und über einen Dienstleister an quotenpflichtige Mineralölkonzerne weiterverkauft.

Laut der neuen DIN-Norm für Verbandskästen müssen künftig zwei Mund-Nasen-Bedeckungen Teil des Verbandskastens sein. Ob und ab wann tatsächlich zwei Masken mitzuführen sind, steht allerdings noch nicht fest.

Beweislastumkehr

Ab dem 1. Januar 2022 verlängert sich die Beweislastumkehr beim Händlerkauf von sechs auf zwölf Monate.

Erst danach muss der Käufer den Beweis führen, dass ein Mangel beziehungsweise Schaden von Anfang an vorhanden war.aum

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