Die Ziele sind ambitioniert: 400000 neue Wohnungen sollen laut Koalitionsvertrag jedes Jahr bis 2025 neu geschaffen werden. Das sind ungefähr 100000 mehr als zuletzt. Ein Viertel davon soll durch öffentliche Investitionen und sozialen Wohnungsbau realisiert werden. Der Rest entfällt auf private Wohnungsbaugesellschaften und – laut der Zahlen des Statistischen Bundesamtes – auf etwa 150000 selbst nutzende Wohneigentümer. Ein erheblicher Teil, der aus privater Hand gestemmt werden soll. Doch Verbraucherschützer warnen: Damit dieser Kraftakt gelingt, muss sich zuvor einiges an den Rahmenbedingungen ändern.
Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren Schutzbund (BSB), kennt die Probleme, mit denen Verbraucher auf dem Weg in das eigene Zuhause aktuell zu kämpfen haben: „Neben immer weiter steigenden Preisen bei Baumaterial und Grundstücken fehlt es auch häufig an Bauland. In den komplizierten Bauträgergeschäften beim Kauf einer Eigentumswohnung steckt zudem viel Risikopotenzial für Verbraucherinnen und Verbraucher.“
Viele konkrete Ansätze, um die Rahmenbedingungen für potenzielle Wohneigentümer zu verbessern, finden sich laut Becker im Koalitionsvertrag nicht. Positiv sei jedoch das Vorhaben, die Grunderwerbsteuer zu reformieren. Da es sich dabei um eine Ländersteuer handelt, müssen die Reformen in den Landesparlamenten verabschiedet werden. Becker mahnt zur Eile: „Der Koalitionsvertrag verpflichtet gerade die Länder mit hoher Grunderwerbsteuer dazu, aktiv zu werden und nicht nach Kassenlage zu entscheiden. Bauherren brauchen im aktuell überhitzten Markt nach dem Auslaufen des Baukindergeldes zügig eine flächendeckende finanzielle Entlastung.“
Wichtig sei auch, dass Bauland nicht nur den Wohnungsbaugenossenschaften, sondern auch privaten Bauherren schnell zur Verfügung gestellt wird.
Die aktuelle Situation berge doppelte Gefahr für die Ziele der Regierung, so Becker: „Wenn Bürgerinnen und Bürger in den Metropolregionen, wo Bauland besonders knapp ist, ihren Wunsch nach einem Eigenheim aufgeben, entsteht weder neuer Wohnraum, noch werden Mietwohnungen für den Neubezug frei.“
Insgesamt sieht der BSB den geplanten Verbraucherschutz der Regierung kritisch. Trotz langjähriger Ankündigungen treffe der aktuelle Koalitionsvertrag keine konkreten Aussagen dazu, die Rechtslage für Wohnungskäufer zu verbessern und bestehende Gesetzeslücken zu schließen. „Wer heute eine Wohnung kauft, läuft Gefahr bei einer Insolvenz des Bauträgers selbst in Existenznot zu geraten“, so Becker. Hier müsse insgesamt dringend nachgeschärft werden. Der geplante Bauboom – der nur mithilfe privater Bauherren möglich sei – könne sonst in Gefahr geraten, zu scheitern. Christoph Kastenbauer/BSB