Überlebenswichtig: Rettungsgasse

von Redaktion

Bei Nicht-Beachten drohen hohe Strafen

Nach einem Unfall zählt jede Minute. Umso wichtiger, dass Polizei, Krankenwagen oder Feuerwehr schnell und ungehindert zum Unfallort kommen und Unfallopfern helfen. Der ADAC weist darauf hin, dass auf Autobahnen oder mehrspurigen Straßen außerorts bereits dann, wenn der Verkehr nur noch mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs ist, eine Gasse für Rettungsfahrzeuge geschaffen werden muss.

Wenn die Fahrzeuge bereits dicht an dicht stehen, besteht kaum noch die Möglichkeit, den Einsatzfahrzeugen rechtzeitig Platz zu machen. Befahren dürfen die Rettungsgasse nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge, Feuerwehr-, Notarzt und Rettungswägen sowie Bergungs- und Abschleppfahrzeuge. Für alle anderen ist die Durchfahrt tabu. Auf 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot wurden die Strafen inzwischen aufgestockt, wenn eine erforderliche Rettungsgasse nicht gebildet wird.

Den Standstreifen dürfen Autofahrer nur dann benutzen, wenn sie von der Polizei dazu aufgefordert werden oder wenn aus Platzgründen keine andere Möglichkeit besteht, eine Rettungsgasse zu bilden.

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