Die Wintersaison im Val di Fassa ist in vollem Gange. Seit Anfang Dezember können Wintersportler:innen die ausgezeichneten Schneeverhältnisse und hervorragend präparierten Pisten der Skigebiete des Fassatals und von Dolomiti Superski genießen. Besondere Angebote, der Ausbau der Infrastruktur in den Skigebieten und neue Regelungen auf den Pisten sorgen dabei für ein sicheres Wintersportvergnügen.
Das Val di Fassa liegt eingebettet in das UNESCO-Weltnaturerbe der Dolomiten und bietet ein einzigartiges Panorama sowie spektakuläre 210 Pistenkilometer, die sich auf die beiden Skiregionen Val di Fassa-Carezza und Alpe Lusia-San Pellegrino verteilen, die zusammengenommen sechs Skigebiete vereinen.
Alle Wintersportbegeisterten, die darüber hinaus noch mehr Pistenspaß suchen, können vom Val di Fassa aus auch in den Skigebietsverbund Dolomiti Superski mit seinen 1200 Pistenkilometern einsteigen. Ein besonderes Flair bietet das Fassatal mit seinen vier Skirundwegen, darunter die berühmte Sellaronda und die besonders aussichtsreiche Tour Panorama. Daneben können sich Abenteuerlustige in sechs Snowparks austoben, die sowohl für Profis als auch Freestyle-Anfänger:innen einiges zu bieten haben.
Winteraktivitäten
abseits der Pisten
Auch abseits der Skipisten kommen Winterurlauber:innen im Val di Fassa voll auf ihre Kosten. Für Langlauffans stehen in vier Langlaufgebieten über 50 Kilometer perfekt präparierte Loipen zur Verfügung. Besonders beliebt ist der Rundkurs Rodolon in Fontanazzo. Dank der Flutlichtanlage sind hier auch zu später Stunde noch einmalige Langlauferlebnisse möglich.
Das Langlaufzentrum Alochet am Passo San Pellegrino liegt auf rund 2000 Metern, sodass Schneesicherheit bis April garantiert ist. Dort finden Langlaufbegeisterte vielseitige Rundkurse mit unterschiedlichen Längen und Höhenprofilen – das passende also für jedes Langlauflevel.
Besonders erholsam und naturverbunden gestalten sich hingegen die Winterwanderungen im Val di Fassa – mit oder ohne Schneeschuhe. Von Canazei, Campitello und Moena starten geführte Touren in die verschneite Bergwelt der Dolomiten. Hier erleben Gäste unvergessliche Momente in unberührter Natur. Wer Tal und Berge ausreichend erkundet hat, kann – glücklich erschöpft – durch die exzellenten Wellnessangebote im Tal neue Energie tanken.
Vor der Kulisse der Dolomiten bieten exklusive Wellnesshotels und Einrichtungen wie die QC Therme Dolomiti, die Therme Dolomia, der Aquapark Vidor und das Eghes Wellness Center in Canazei (Dòlaondes Aquarena) Wohlfühlmomente für Körper und Geist.
Von 9. bis 23. Januar kommen Familien im Val di Fassa voll auf ihre Kosten. Denn bei den Fassa Family Weeks profitieren Kinder und Jugendliche von einmaligen Vergünstigungen im Skigebiet: Kinder bis zu acht Jahren (geboren nach dem 27. November 2013) bekommen hierbei einen Skipass gratis, wahlweise für die Skiregion Val di Fassa-Carezza oder Alpe Lusia-San Pellegrino. Kinder und Jugendliche von acht bis 16 Jahren (geboren nach dem 27. November 2005) bekommen 50 Prozent Ermäßigung auf den Listenpreis für Erwachsene. Für alle Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gibt es zudem zehn Prozent Rabatt auf wöchentliche Ski- und Snowboard-Gruppenkurse in den örtlichen Skischulen. Voraussetzung für das Angebot ist ein Mindestaufenthalt von sechs Tagen in einer Unterkunft im Fassatal (Hotel, Wohnung, Bauernhof, B&B, Camping) und der Kauf eines Skipasses derselben Art und Dauer für einen erwachsenen Begleiter.
Italien: Neue
Wintersportregeln
Die Kapazität beträgt 80 Prozent für geschlossene Lifte (Seilbahnen, Gondeln und Sessellifte mit Schutzdach) und 100 Prozent für offene Lifte (Sessellifte ohne Schutzdach und Skilifte).
Seit 10. Januar gilt 2G in den italienischen Wintersportgebieten: Wintersportler:innen müssen dann einen Nachweis über eine Covid-19-Genesung oder eine vollständige Impfung vorweisen sowie eine FFP2-Maske tragen.
Seit 1. Januar gilt ein neues Dekret über die Verhaltensregeln in italienischen Skigebieten, das die Sicherheit der Wintersportler:innen erhöhen soll. Unter den verschiedenen Aspekten, die in der Verordnung geregelt sind, gibt es drei, die unmittelbare Auswirkung auf die Nutzung der Skipisten haben werden:
Die Pflicht, einen Schutzhelm zu tragen, wird von derzeit 14 auf 18 Jahre angehoben.
Alle Wintersportler:innen müssen eine Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten abschließen.
Es ist verboten, Wintersport zu betreiben, wenn man durch den Konsum von alkoholischen Getränken (der Bezug sind dabei die bei der Straßenverkehrsordnung festgelegten Grenzwerte, welche in Italien maximal 0,5 mg Alkohol pro Liter Blut zulassen) oder sonstigen Substanzen berauscht ist.