Ausnahmen bei Steuererklärung

Wer in einer weiteren Wohnung gemeldet ist, muss bei der Kommune unter Umständen für den Zweitwohnsitz eine Steuer bezahlen. Foto Christin Klose/dpa

Wer in einer weiteren Wohnung gemeldet ist, muss bei der Kommune unter Umständen für den Zweitwohnsitz eine Steuer bezahlen. Foto Christin Klose/dpa

Wer für Zweitwohnsitz keine zusätzlichen Abgaben leisten muss

Kommunen können für einen Zweitwohnsitz Steuern verlangen. Die Höhe der Steuern legen sie selbst fest. Derzeit liegt der Steuersatz etwa zwischen acht und 15 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete – und für Eigentümer zwischen acht und 15 Prozent der ortsüblichen Miete, informiert die Bundessteuerber

Dienstag, 23. Dezember 2025

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