Ein harmonisches Ortsbild und eine intakte Umgebung sind für Gemeinden wie Oberaudorf keine „Dreingabe“ sondern wichtige „Produktivfaktoren“.
Von daher ist verständlich, dass Gemeinderat und Verwaltung viel Mühe auf zwei wichtige Satzungen, die Ortsgestaltungs- und die Ortserhaltungssatzung verwandten. Die Erhaltungssatzung sorgt dabei dafür, dass das bestehende Ortsbild erhalten bleibt, sie schreibt für den zentralen Ortsbereich genau vor, wo und in welchem Umfang etwas verändert werden dürfte und wo nicht.
Die Gestaltungssatzung sichert, dass auch Neubaubereiche sich in den Ort einfügen, etwa generell keine Flachdachbebauung erlaubt ist. Beide Satzungen tragen dazu bei, dass der Ort sich eine optische Kontinuität bewahrt, was erleichtert, dass auch sonst Tradition und Historie lebendig bleiben.
Weiterentwicklung
mit Augenmaß
Das soll allerdings nicht heißen, dass man nicht an einer Weiterentwicklung mit Augenmaß interessiert wäre. Im Gegenteil: Die Gemeinde hat einen Antrag auf Aufnahme ins Städtebauförderungsprogramm gestellt. Wird er positiv beschieden, können nicht nur gemeindliche Bauvorhaben Förderung erfahren, wie etwa die Erneuerung des Rathausplatzes oder der Umbau des alten Feuerwehrhauses am Kurpark zu einem Gemeinschaftshaus. Auch einzelne Bürger können davon profitieren, denn auch private Bauvorhaben wären förderfähig, wenn sie dazu beitragen, erhaltenswerten Bestand zu bewahren. jt