Miete darfgemindert werden
Wenn Handwerker und Handwerkerinnen Mängel nur schleppend beseitigen, dürfen Mieter die Miete mindern. Foto Arno Burgi/dpa
Schleppende Mängelbeseitigung
Werden Mängel in einer Mietwohnung nicht beseitigt, müssen Mieter auch nicht die volle Miete zahlen. Das Recht, die Miete zu mindern, entfällt nicht, wenn sich die Arbeiten verzögern. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 65 S 19/21), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Nr. 2/2022)