Für alle Eventualitäten gerüstet sein – das ist die Haltung der Gemeinde in Sachen Kloster Reisach. Zunächst geht es um eine Nutzungsvereinbarung mit dem Freistaat Bayern. Ziel ist es, das Kloster für die Vereine baldmöglichst wieder zugänglich zu machen. Hier scheint man nach hartnäckigen Verhandlungen am Ende erfolgreich gewesen zu sein. Momentan ist noch eine funkvernetzte Feuermeldeanlage einzurichten, dies ist ein Element aus einem Forderungskatalog des Freistaats. Nach der Erledigung des Maßnahmenkataloges dürfen die Vereine wieder ins Kloster.
Der Wermutstropfen bei diesem Erfolg: Die Vereinbarung gilt nur so lange, bis verkündet ist, welche Nutzung der Freistaat für das Kloster in Zukunft vorsieht und hierfür dann auch die ersten Umsetzungsschritte erfolgt sind. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten. Nützt der Staat das Kloster für irgendeine Behörde oder eine sonstige Einrichtung, könnte man eventuell darüber reden, ob auch dann noch zumindest in Teilen Zugang für die Vereine möglich ist.
Anders sieht es aus, wenn der Freistaat das Kloster an Dritte veräußern will. Für diesen Fall will man in Oberaudorf aber gewappnet sein und denkt daran, selbst als Käufer aufzutreten. Ein entsprechendes erstes Nutzungskonzept hat die Gemeinde der Bayerischen Immobilienverwaltung bereits vorgelegt.
Selbst als Käufer
antreten
Ein wichtiges Ziel darin ist, dass sich der Gebäudekomplex möglichst selbst trägt. Was die vorausgehende Sanierung des Klosters anbelangt, so könnte sich auch hier die angestrebte Aufnahme ins Städtebauförderungsprogramm als hilfreich erweisen. Wird dem Aufnahmeantrag stattgegeben, so wären für die Sanierung von Kloster Reisach Fördermittel in Höhe von 60 Prozent zu erlangen. Eines steht für Bürgermeister Matthias Bernhardt fest: „Mit einer staatlichen Nutzung des Klosters müssten wir leben. Eine Veräußerung an Dritte kommt für uns jedoch nicht in Frage.“ jt