„Die Änderung ist eine Katastrophe“

von Redaktion

Homöopathische Mittel ohne Zulassung für jeweilige Tierart unterliegen der Verschreibungspflicht

Seit dem 28. Januar fallen homöopathische Mittel für Tiere unter die Verschreibungspflicht. Konkret bedeutet das für Landwirte, dass sie nur noch nach Rücksprache mit dem Tierarzt „Human-Globuli“ bei ihren Tieren verabreichen dürfen. Eine Gesetzesänderung, die bei vielen Bauern für Verärgerung und Unmut sorgt. „Jahrelang wurde uns gepredigt, dass wir von den Antibiotika wegmüssen“, schildert Elisabeth Maier, Landwirtin aus Schonstett. Vor 15 Jahren hat sie begonnen, sich mit Homöopathie auseinanderzusetzen. Ihre Erfahrung: Es wirkt. „Ich kann meinen Tieren schnell und unkompliziert helfen, brauche den Tierarzt nicht mehr so oft und spare damit natürlich auch sehr viel Geld“, schildert die Bäuerin.

Mastitis, Durchfall, schlappe oder hustende Kälber – Maier braucht dank der Globuli keine Antibiotika mehr im Stall. Sie verwendet die Homöopathie auch vorbeugend, zum Beispiel um eine Nabelentzündung nach der Geburt beim Kälbchen zu verhüten.

Dokumentation belastet zusätzlich

Für die Schonstetterin ist die Gesetzesänderung ein Unding. „Wie soll ich das machen? Es dauert oft lange, bis der Tierarzt kommt – und der kennt sich mit den Globuli auch gar nicht so gut aus wie ich.“ Eine Belastung sei für sie auch die Dokumentationspflicht: „Das kostet mich ungemein viel Zeit, wenn ich alles aufschreiben soll, was ich welcher Kuh gegeben habe. Bei 60 Tieren läppert sich das.“

Seit 25 Jahren arbeitet Gertraud Angerpointner von der Fürmann-Alm in Anger mit den Globuli. „Für mich sind die Tiere der Beweis dafür, dass die Homöopathie wirkt“, sagt die Landwirtin. Die Tiere seien vorurteilsfrei – sie machten sich keine Gedanken darüber, ob die Globuli wirken oder nicht.

Die Reaktion der Tiere allerdings sei „gigantisch“: Zum Beispiel seien zwei Kälbchen einmal nach der Geburt nicht aufgestanden, tranken nichts – ein Problem, das viele Landwirte aus der Praxis kennen.

Tiere reagieren
positiv auf Globuli

Angerpointner sprühte eine homöopathische Lösung auf die Schnauze der Tiere, und es dauerte keine 15 Minuten, bis beide Kälbchen auf die Beine kamen und zu trinken begannen. Die Bäuerin nutzt die Globuli auch dann, wenn sie ihre Tiere zum Schlachthof schickt. Das Mittel ihrer Wahl ist dann Phosphorus: „Es beruhigt die Kühe.“

Die Wirtin der Fürmann-Alm hält die Gesetzesänderung für eine Katastrophe. Jahrelang sei den Landwirten gepredigt worden, sie müssten die Antibiotika-Verwendung im Stall reduzieren. „Gegen die Schulmedizin ist nichts zu sagen. Aber mit der Homöopathie kann ich den Tieren gleich zu Krankheitsbeginn schnell und unkompliziert helfen.“

Viele Molkereien hätten den Globuli-Gebrauch unterstützt, es wurden Kurse und Weiterbildungen angeboten, die viele Bauern und Bäuerinnen eifrig genutzt haben.

Angela Lamminger aus Teisendorf ist seit 15 Jahren Dozentin für Nutztiergesundheit. Sie blickt auf zwei Jahrzehnte Erfahrung mit Homöopathie im Stall zurück. „Das funktioniert richtig gut. Im Stall werden dank der Homöopathie sehr viele Antibiotika eingespart, es gibt keine Rückstände in Fleisch und Milch und keinen Eintrag in die Umwelt.“ Am wichtigsten sei jedoch eine gute Beobachtung und rechtzeitig zu reagieren, so die Dozentin.

Die Gesetzesänderung findet sie noch aus einem anderen Grund absurd: Es gilt nicht nur für die Bauern, sondern für alle Tierhalter. „Wie will man das kontrollieren, ob ein Katzen- oder Hundehalter seinem Tier Globuli verabreicht? Ausgetragen werde dieses Gesetz nur auf den Schultern der Landwirte.

„Ich habe viel Geld investiert, um mir das nötige Wissen anzueignen“, so Elisabeth Maier. Sie und Gertraud Angerpointner können nicht verstehen, dass etwas, wovon viele Menschen glauben, dass es nur „Zuckerkugerl“ seien, die keine Wirkung zeitigten, nun verschreibungspflichtig geworden ist. „Die Regierung soll uns einfach in Ruhe unsere Arbeit tun lassen. Das wäre gescheiter“, findet Gertraud Angerpointner. „Würde die Pharmaindustrie an der Homöopathie mehr verdienen, wäre kein Politiker auf die Idee gekommen, dieses Gesetz zu erlassen.“

von karin Zehentner

Aktuelles zur Anwendung homöopathischer Mittel beim Tier

Der Deutsche Bundesrat hat dem neuen EU-Tierarzneimittelgesetz am 17.09.2021 zugestimmt. Es trat am 28. Januar 2022 in Kraft.

In diesem Gesetz ist unter anderem Artikel 1, § 50, Abs. 2 die Anwendung von Tierarzneimitteln geregelt:

Tierhalterinnen und Tierhalter sowie andere Personen, die nicht Tierärztinnen oder Tierärzte sind, dürfen, wie bisher, auch verschreibungspflichtige Tierarzneimittel und veterinärmedizintechnische Produkte sowie Arzneimittel nach § 2 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes (zum Beispiel Antibiotika und Schmerzmittel) bei Tieren nur anwenden, soweit:

1. diese von einer Tierärztin oder einem Tierarzt verschrieben oder abgegeben worden sind, bei der oder dem sich die Tiere in Behandlung befinden, und

2. eine tierärztliche Behandlungsanweisung für den betreffenden Fall ausgehändigt wurde.

Das bedeutet für die Anwendung von Homöopathischen Mitteln:

Homöopathische Mittel die speziell „für Tiere“ zugelassen sind, dürfen auch ohne Verordnung vom Tierarzt durch den Landwirt angewendet werden, weil sie nicht verschreibungspflichtig sind.

Die Verwendung von Homöopathie durch den Landwirt ist also nur noch mit speziell dafür zugelassenen Tierarzneimitteln möglich.

Drei wichtige Mittel im Stall

Angela Lamminger gibt Kurse zur Verwendung der Homöopathie im Stall. Bislang hat sie den Landwirten vor allem drei Mittel ans Herz gelegt:

Aconitum – Krankheitsbeginn, wenn die Kälber „blöd schauen“

Arnika – Als Versorgung nach der Geburt für Kuh und Kalb. Fördert bei der Kuh den Abgang der Nachgeburt, regt den Milchfluss an und unterstützt den Stoffwechsel

Belladonna – Wichtiges Mittel im Sommer bei Hitzestress, Sonnenbrand und Abgeschlagenheit.

Begleitung bei Entzündungen und Fieber

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