Mit dem Knüppel gegen den Nachbarn

Auch große Lärmbelästigung rechtfertigt keine körperliche Gewalt

Wer sich durch den Lärm seiner Nachbarn belästigt fühlt, darf nicht einfach körperliche Gewalt anwenden. Das gilt auch, wenn die Bitten nach Ruhe nicht gehört werden.

Denn wer aus diesem Anlass beispielsweise zu einem Knüppel greift und seinen Nachbarn verletzt, muss am Ende unter Umständen Schmerz

Mittwoch, 24. Dezember 2025

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