Mit dem Knüppel gegen den Nachbarn

von Redaktion

Auch große Lärmbelästigung rechtfertigt keine körperliche Gewalt

Wer sich durch den Lärm seiner Nachbarn belästigt fühlt, darf nicht einfach körperliche Gewalt anwenden. Das gilt auch, wenn die Bitten nach Ruhe nicht gehört werden.

Denn wer aus diesem Anlass beispielsweise zu einem Knüppel greift und seinen Nachbarn verletzt, muss am Ende unter Umständen Schmerzensgeld zahlen. Das zeigt eine Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.: 32 C 105/21 (86)), über die das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

Zwischen dem 88 Jahre alten Kläger und dem 71-jährigen Beklagten kam es zu einer tätlichen Auseinandersetzung. Das Verhältnis der beiden war schon eine Weile angespannt, als es zu dem Vorfall kam. Der Beklagte wollte die samstägliche Fußballübertragung im Fernsehen genießen. Er fühlte sich aber durch die lautstarken Arbeiten des Klägers mit der Kreissäge im gemeinsamen Wohnhof gestört. Zunächst forderte er den Kläger auf, seine Arbeiten zu beenden. Nachdem dies erfolglos blieb, schlug er ihn mit einem Knüppel auf den Kopf und ans Ohr. Es kam zu einem Ringkampf, bei dem der Beklagte dem Kläger auch ins rechte Ohr biss und dessen Nase verdrehte.

Der Kläger trug eine ganze Reihe an Verletzungen davon. Darunter eine Prellung der rechten Hüfte und des linken Unterarms sowie Schürfwunden und Prellmarke.

Beklagter zeigte
keine Einsicht

Das Gericht sah darin eine vorsätzliche Körperverletzung. Es verurteilte den Beklagten zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 800 Euro sowie Schadenersatz. Zwar hätte der Kläger schon aus dem Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme die Arbeiten für diesen Tag einstellen oder zumindest unterbrechen müssen. Gleichwohl rechtfertige dies nicht die Handlung des Beklagten, sie würde schwerer wiegen. Der Beklagte zeigte zudem kaum Einsicht, sondern beharrte darauf, sich gegen die Belästigung durch die Kreissäge gewehrt zu haben. Es sei Abendzeit gewesen und man komme dann zur Ruhe. Er habe nur Fußball schauen wollen. Er musste mehrfach abgehalten werden, die Kreissäge im Gerichtssaal nachzuahmen. Dpa

Artikel 6 von 11