Nachdem die Landratsämter Freyung und Regen Ausnahmegenehmigungen erteilt haben, können die Tier-Freigelände des Nationalparks Bayerischer Wald bei Neuschönau und Ludwigsthal wieder ohne 2G-Nachweis benutzt werden – und ohne zeitliche Einschränkung. Die Nationalparkverwaltung weist jedoch darauf hin, dass auf das Abstandsgebot geachtet werden muss. Zudem gilt in Bereichen, wo kein ausreichender Abstand gewahrt werden kann, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Davon betroffen sind vornehmlich die Aussichtspunkte sowie die Volieren. Bei Kindern von sechs bis 15 Jahren reicht eine OP-Maske. Jüngere Kinder sind gänzlich von der Maske befreit.
Zudem ist ab sofort auch wieder der Parkplatz Altschönau im Nationalparkzentrum Lusen geöffnet. Somit kann die Führung „Zu Bär, Otter und Eulen“ wieder nach Plan angeboten werden. Diese finden noch bis Ende März jeden Dienstag und Freitag um 11 Uhr statt. Anmeldungen dazu nimmt der Nationalpark unter 0800/0776650 entgegen. Für den Besuch der Ausstellungen im Hans-Eisenmann-Haus und im Haus zur Wildnis gilt die 3G-Regel. Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Schüler gelten generell als getestet. Die 3G-Regelung wird aktuell auch im Führungsbetrieb angewendet. Geschlossen bleiben muss weiterhin die Steinzeithöhle im Nationalparkzentrum Falkenstein.