Wohin mit den Akkus?

von Redaktion

E-Fahrräder und ihre Antriebe umweltgerecht entsorgen

Die Radsaison steht vor der Tür. Viele holen ihre E-Räder aus den Kellern und Abstellräumen hervor und bereiten sich auf die ersten Touren vor. Und das sind nicht wenige, denn E-Räder gehörten zu den Verkaufsschlagern während der Corona-Pandemie und die Nachfrage scheint nach wie vor ungebremst: Laut dem Statistischen Bundesamt gab es Anfang 2021 rund 7,1 Millionen Elektrofahrräder in den Haushalten, Anfang 2020 waren es noch 5,9 Millionen. Diese verteilten sich auf knapp 5,1 Millionen Haushalte und somit besaß rund jeder achte Haushalt in Deutschland mindestens ein Elektrofahrrad. Anfang 2020 war es noch jeder neunte Haushalt.

Laut Umweltbundesamt sind rund 99 Prozent der in Deutschland verkauften E-Räder sogenannte Pedelecs: Diese werden mit Muskelkraft angetrieben und bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h durch einen elektrischen Motor mit maximal 250 Watt Leistung beim Treten unterstützt. E-Bikes hingegen sind Räder mit Elektromotor, die auch ohne Tretbewegungen, also rein elektrisch, fahren können. Die Begrifflichkeiten werden meist verwechselt.

Die wertvollste Komponente bei den E-Rädern ist der Akku, der auch den Großteil des Preises ausmacht. Neben der gesetzlichen Gewährleistung des Händlers auf das Elektrofahrrad bieten auch die Hersteller der Akkus Garantien, in der Regel zwischen ein und zwei Jahren an. Doch was tun, wenn die Garantie nicht mehr greift und man sich für ein neues E-Rad oder für einen neuen Akku entscheidet? Wohin mit dem E-Fahrrad und vor allem mit dem Akku?

Das E-Fahrrad
entsorgen

E-Räder sowie die eingebauten Akkus dürfen nicht im Hausabfall, Sperrmüll oder als Metallschrott entsorgt werden. Grundsätzlich sollten E-Räder immer beim Händler, bei dem man das Fahrrad gekauft hat, wieder abgegeben werden. Händler und Hersteller können zudem alle E-Räder freiwillig zurücknehmen.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, E-Räder über den Wertstoffhof zu entsorgen. Hier muss geklärt werden, in welche Kategorie „Abfall“ das jeweilige E-Rad fällt. Es gibt Elektroräder, die keiner Typengenehmigung beziehungsweise keiner Betriebserlaubnis bedürfen. Dazu gehören Pedelecs, bei denen die Motorunterstützung bei 25 Kilometer pro Stunde begrenzt ist und deren Motorleistung bei maximal 250 Watt liegt. Sie werden laut den Stadtwerken Rosenheim grundsätzlich als Elektrogeräte eingeordnet. Es handelt sich um elektrische Geräte der Sammelgruppe „Haushaltsgroßgeräte“. Sie können kostenfrei am Wertstoffhof abgegeben werden. Anders sieht es bei S-Pedelecs und E-Bikes mit größerer Leistung aus. Sie sind von der Elektrogeräte-Sammlung ausgenommen.

Ob bei Pedelecs, S-Pedelecs oder E-Bikes: Bei dem Energiespeicher handelt es sich in den meisten Fällen um eine Industriebatterie. Die Batterien sollten ausgebaut und separat entsorgt werden. Bei Modellen mit integrierten Akkus sollte der Ausbau von einem Fahrradhändler vorgenommen werden.

Ausgediente Akkus
ausbauen

Die erste Anlaufstelle für die Rückgabe ausgedienter Akkus ist der Fahrradhändler – das gilt auch für Discounter und Baumärkte, wenn sie Elektroräder im Angebot haben. Händler von E-Rädern sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien kostenfrei zurückzunehmen. Wenn ihre Ladenfläche über 400 Quadratmeter beträgt, gilt die Rücknahmepflicht auch für Akkus, die der Händler nicht im Sortiment führt.

Industriebatterien können auch beim Wertstoffhof abgegeben werden, allerdings ist dies bei den Rosenheimer Stadtwerken kostenpflichtig.

Der Preis richtet sich dabei nach dem Gewicht der Batterie. Ob es sich um eine Industriebatterie handelt, hängt von der Leistung der Batterie ab. Das Fachpersonal an den Wertstoffhöfen kann hier weiterhelfen.

Gewicht bestimmt
Preis für Abgabe

Eine fachgerechte Entsorgung ist in jedem Fall sehr wichtig, denn Lithium-Akkus können sich bei falschem Umgang und nicht fachgerechter Entsorgung selbst entzünden und einen Brand auslösen. Zudem enthalten Akkus wertvolle Metalle und sollten recycelt werden. Katharina Vähning

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