Fertighausanbieter abgestraft

von Redaktion

Urteil zeigt ungleiche Kräfteverhältnisse in der Baubranche

In der Baubranche rumort es. Die Preise für Baumaterialien steigen, neben den immer höheren Grundstückspreisen gesellen sich auch weiter steigende Fixkosten seitens der Bauunternehmen. Diese sind aufgrund des aktuell hohen Bauaufkommens oft überlastet, hetzen von Baustelle zu Baustelle, Mängel am Bau sind deshalb an der Tagesordnung. Privat Bauende werden dabei allzu oft allein gelassen, sind häufig auch rechtlich gegenüber der Baufirma auf der schwächeren Seite. Ein aktuelles Urteil gegen einen der größten deutschen Fertighausanbieter, die DFH Haus, zeigt dabei das Ausmaß der ungleichen Kräfteverhältnisse.

So verhängte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz ein Ordnungsgeld in Höhe von 60000 Euro. Die DFH Haus GmbH hatte in sechs Fällen gegen ein rechtskräftiges Unterlassungsurteil verstoßen und von Verbrauchern unrechtmäßig eine finanzielle Absicherung verlangt. Das Unterlassungsurteil richtete sich dabei gegen 14 verbraucherfeindliche und unrechtmäßige Klauseln. Unter anderem sollten sich Bauende verpflichten, ihren Darlehensauszahlungsanspruch in voller Höhe vor Beginn der Bauausführung als Sicherheitsleistung an das Unternehmen unwiderruflich abzutreten.

Dazu urteilte das OLG Koblenz bereits 2017: „Dem Unternehmer wird ohne Rücksicht auf die Vertragsgemäßheit und Mangelfreiheit seiner Werkleistungen der jederzeitige und unmittelbare Zugriff auf die Sicherheit eröffnet.“ Davor müssten allerdings Bauende geschützt werden, so das Gericht.

Wie der Bauherrenschutzbund (BSB) berichtet, verzichtete das Unternehmen daraufhin auf die vom Gericht untersagten Klauseln. Nach Vertragsschluss trat die DFH Haus allerdings nun an die Verbraucher heran und bot den Abschluss einer vorformulierten Zusatzvereinbarung an, die erneut die unwiderrufliche Abtretung der Darlehensauszahlungsansprüche beinhaltete. Ein versuchter Kniff, die Rechte der Bauenden erneut auf gleiche Weise wie zuvor auszuhebeln, die das Gericht allerdings nicht duldete.

Dieser Fall, bei dem Bauunternehmen ihre vermeintlich stärkere Position gegenüber ihrer privaten Kundschaft auszunutzen versuchen, ist kein Einzelfall. Schon lange kritisieren Verbände die vermeintlich oft schwächere rechtliche Position von privat Bauenden. Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, fordert das grundsätzliche Recht für privat bauende Personen, den Preis weitgehend erst bei Übergabe des Wohnobjekts zahlen zu können. Auch Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des Verbands Privater Bauherren, bemängelt: „In der täglichen Praxis erkennen wir bei der Abwicklung von Bauträgergeschäften grundlegende Probleme, die Belege bestehender Rechtsunsicherheit sind.“ Eine Rechtsunsicherheit, die dabei oft auf Kosten der privat Bauenden geht – gerade, wenn diese in allzu große Vorleistung gegenüber der Baufirma treten. Christoph Kastenbauer

Artikel 9 von 11