Treppen ziehen Kinder magisch an. Mit allen Gefahren, die das für sie birgt. Wer einige Punkte beachtet, kann das Unfallrisiko für die Kleinen deutlich reduzieren. Geländertüren: Die stabilen, rüttelsicheren Schutzgitter sollten mindestens 90 Zentimeter hoch sein und vor der ersten Stufe montiert werden. Wichtig ist, dass die Kinder den Verriegelungsmechanismus nicht durchschauen. Die Gitterstäbe sollten so angeordnet sein, dass die Kleinen ihre Hände und Füße nicht einklemmen können.
Kinderhandlauf: Ein zusätzlicher Handlauf auf halber Höhe ist für Kinder gut zu erreichen.
Antirutsch-Beschichtung: Der Hersteller Treppenmeister hat eine kaum sichtbare Antirutsch-Beschichtung zum Streichen entwickelt, die eine TÜV-DIN–geprüfte Sicherheit gewährleistet.
Baurechtsleisten: Bei offenen Treppen sollte der Abstand zwischen zwei Stufen nicht mehr als zwölf Zentimeter betragen. Bei größeren Abständen können nachträglich Baurechtsleisten unterhalb jeder Stufe angebracht werden. Diese Querleisten lassen sich wieder abmontieren.pr-jaeger