Deutschland hilft

von Redaktion

Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung stellen

Der Ukraine-Krieg treibt Millionen von Menschen in die Flucht, die um Leib und Leben fürchten müssen. Jeden Tag kommen in Deutschland Zehntausende Geflüchtete an – vor allem Frauen und Kinder. In dieser Ausnahmesituation wollen viele Deutsche unmittelbar helfen, seien es Eigentümerinnen oder auch Mieter, die Platz zur Verfügung stellen möchten.

Sowohl Haus&Grund Deutschland, die größte Interessenvertretung privater Immobilieneigentümer in Deutschland, als auch der Deutsche Mieterbund mit rund 1,25 Millionen organisierten Haushalten informieren über die Lage.

„Der Krieg und die Gewalt in der Ukraine machen uns fassungslos und traurig. Die Geflüchteten aus der Ukraine sind auf die Unterstützung unserer Gesellschaft angewiesen“, sagte Haus&Grund-Präsident Kai Warnecke. Alle, die praktische Hilfe in Form einer Beherbergung zur Verfügung stellen möchten, könnten sich entweder an die örtliche Kommunalverwaltung wenden oder ihre privaten Unterkünfte bei der Initiative #unterkunft unter https://elinor.network/gastfreundschaft-ukraine/ melden.

Für die Vermietung von Wohnraum an Ukrainerinnen und Ukrainer wäre es hilfreich, wenn diese einen EU-Sonderstatus erhielten, der allen Beteiligten ein unbürokratisches und schnelles Handeln ermöglichte.

Flüchtlinge bis zu acht
Wochen einquartieren

„Wir appellieren an die Vermieterschaft, dem Gesuch des Mieters oder der Mieterin auf Aufnahme von Geflüchteten in die Mietwohnung wohlwollend gegenüberzustehen und die Erlaubnis unbürokratisch zu erteilen“, schreibt Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes, auf dem Social Media Dienst Twitter. Auf seiner Homepage beantwortet der Deutsche Mieterbund wichtige Fragen. Demnach darf ein Mieter grundsätzlich auch Geflüchtete in einer Mietwohnung aufnehmen. Denn in der Mietwohnung dürfe alleine die Mieterin entscheiden, ob und wann sie Besucher empfange. So sei auch die besuchsweise Aufnahme von Geflüchteten gestattet, denn die Motivation für die Aufnahme der Besucher spielt keine Rolle.

Ohne den Vermieter fragen zu müssen, darf der Mieter Besucher bis zu acht Wochen einquartieren. Denn das gelte als sogenannter erlaubnisfreier Besuch.

Als Richtschnur gilt: Für einen Zeitraum von sechs bis acht Wochen dürften Mieterinnen und Mieter Menschen in die Mietwohnung aufnehmen, ohne die Vermietenden darüber informieren oder um Erlaubnis fragen zu müssen. Auch eine kurzfristige Überbelegung der Wohnung schade nicht.

Dauere der Besuch aber länger, sollte der Vermieter informiert und um Erlaubnis gebeten werden, um keine Kündigung des Mietverhältnisses zu riskieren. Bodo-Klaus Eidmann

Artikel 5 von 11