Bei Immobilien geht es gerade in Ballungsräumen oft um große Wertbeträge. Immobilien sind somit unbewegliche Sachgüter von großem Wert. Sie werden deshalb in der Regel über ein sogenanntes Treuhandkonto übergeben. Das bedeutet, dass ein Teil des Kaufpreises vom Käufer auf das Treuhandkonto des Notar
Dieser Artikel (ID: 1606813) ist am 19.03.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 57), Wasserburger Zeitung (Seite 57), Mangfall-Bote (Seite 57), Chiemgau-Zeitung (Seite 57), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 57), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 57), Neumarkter Anzeiger (Seite 57).