Bei Immobilien geht es gerade in Ballungsräumen oft um große Wertbeträge. Immobilien sind somit unbewegliche Sachgüter von großem Wert. Sie werden deshalb in der Regel über ein sogenanntes Treuhandkonto übergeben. Das bedeutet, dass ein Teil des Kaufpreises vom Käufer auf das Treuhandkonto des Notars einbezahlt wird. Erst dann wird der Kaufvertrag verhandelt. Üblicherweise ist der beteiligte Makler bei diesen Verhandlungen als juristische Aufsicht anwesend. Nachdem der Notar seine Aufgaben, die Prüfung des von beiden Parteien unterschriebenen Kaufvertrages und die notarielle Beglaubigung mit seiner Unterschrift abgeschlossen hat, sowie die Eigentümerübertragung im Grundbuch angestoßen hat, geht der Kaufpreis über an den Verkäufer. Die Schlüsselübergabe hat rein symbolischen Charakter, bedeutet jedoch juristisch keine Übertragung der Immobilie an neue Eigentümer. Diese muss erst im Grundbuch auf jene eingetragen sein. eid