Ausziehen bei Mietschulden?
Wann der Vermieter fristlos kündigen darf
Wer zu wenig oder gar keine Miete zahlt, muss damit rechnen, ausziehen zu müssen. Dafür reicht schon ein Zahlungsverzug von zwei Monaten. Zahlen Mieterinnen beziehungsweise Mieter zwei Monate hintereinander keine oder zu wenig Miete, hat der Vermieter oder die Vermieterin das Recht auf eine fristlos