Gemeinsam Modernisieren

von Redaktion

Kooperationsmodell mit künftigen Erbinnen und Erben verhindert Sanierungsstau

Der klimaschonende Umbau von Häusern ist ein Generationenprojekt. Dies gilt auch für Immobilien, die in den nächsten Jahren vererbt werden. Doch viele der über sieben Millionen Menschen ab 70 Jahren mit Wohneigentum verfügen nicht über das nötige Kapital oder die Energie, einen energetischen Umbau umzusetzen. Hier könnte ein Kooperationsmodell mit den künftigen Erbinnen und Erben das Sanierungstempo erhöhen.

Aktuell jedoch stockt es dabei: Jährlich wird nur ein Prozent des Bestands von über 42 Millionen Wohnungen modernisiert. Einer der Gründe: Für Eigentümer und Eigentümerinnen von Altbauten ist die Erneuerung des Hauses meist mit erheblichen Kosten verbunden, die mangels Rücklagen schwer aufzubringen sind. Oft sind eine optimierte Wärmedämmung, eine neue Heizung oder besser isolierte Fenster dringend geboten, doch vielen älteren Menschen wird das zu viel. Über 400000 Immobilien werden jährlich an die nächste Generation weitergegeben. „Neue Kooperationsmodelle zwischen Erblassenden und künftigen Erben könnten ein vielversprechender Motor für klimaschonendes Bauen sein“, sagt Jan Ebert von der BHW Bausparkasse. „Die Betroffenen sollten sich von Fachleuten einen Fahrplan erstellen lassen. Das hilft beiden Seiten, die Finanzierung im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten zu gestalten und vertraglich zu verankern.“ Die Erbinnen und Erben können zum Beispiel in den Darlehensvertrag eintreten und die Tilgung übernehmen. Es lohnt sich für beide Parteien, die Sanierung zügig anzugehen. Ein erster Schritt kann die Isolierung der Außenfassade sein, die nicht nur die Energiebilanz des Hauses verbessert, sondern auch die Wohnqualität erhöht. Mit notariellem Beistand lässt sich auch ein lebenslanges Wohnrecht für die Erblassenden festlegen. „Die Erbinnen und Erben übernehmen später ein Haus ohne Sanierungsstau“, betont Ebert. Ohnehin sind Erben zum Handeln verpflichtet. Sie müssen die Immobilie zwei Jahre nach der Übergabe auf den energetischen Stand gemäß den Vorgaben der Energieeinsparverordnung gebracht haben. Bhw

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