Werden bei der Sanierung von Altbauten, vor allem aus der Zeit zwischen den 1950er- und 1980er-Jahren, giftige Baustoffe entdeckt, ist deren fachgerechte Entsorgung unabdingbar. Die BHW Bausparkasse gibt Tipps, was dabei zu beachten ist.
In vielen Klebern, Farben, Lacken, Bodenbelägen und Möbeln befinden sich Weichmacher und Lösemittel, die Kopfschmerzen oder Übelkeit hervorrufen können. Formaldehyd ist eines der bekanntesten Lösemittel und gilt als krebserregend. Die Quelle – oft am Geruch erkennbar – sollte schnellstmöglich entfernt werden, so die BHW. Die Beseitigung der belasteten Bodenbeläge erfolge am besten durch eine Fachfirma.
Vorsicht geboten ist auch auf dem Dach: Pestizide wie das Holzschutzmittel PCP, steckten noch in vielen Dachstühlen, die in den 1950er- und 1960er-Jahren errichtet wurden, so die Bausparkasse. PCP gilt ebenfalls als eindeutig krebserregend. Bis zum Verbot von Asbest 1993 wurden Dach- und Fassadenplatten meist aus Asbestfasern hergestellt. Auch in Nachtspeicheröfen, Dichtungen oder Lüftungskanälen wurde Asbest verarbeitet. Die Mineralfasern gelangen durch Sägen, Brechen oder Bohren in die Atemwege und können langfristig schwere Krankheiten verursachen. Asbest muss stets fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden.
Glaswolle ist nach wissenschaftlicher Kenntnis krebserregend, wenn die Fasern der Wolle eingeatmet werden. Der Dämmstoff muss luftdicht in speziellen Müllsäcken zum Reststoffhof gebracht werden. Tipp: Mit einem Beleg lässt sich hinterher beweisen, dass die Glaswolle ordnungsgemäß entsorgt wurde. Bhw