Die Preissteigerungen bei Energierohstoffen wie Erdgas und Heizöl bergen laut Rechtsanwalt Thomas Fuhrmann, Geschäftsführer des Bayerischen Wohnungs- und Grundeigentümerverbandes (BWE) Bayern, in den nächsten Jahren ein „erhebliches Streitpotenzial zwischen den Mietparteien“. Das Dilemma: Die Nebenkosten – und dazu gehören eben auch die explodierenden Heizkosten – werden aufgrund der meisten Mietverträge auf den Mieter und die Mieterin umgelegt.
„Viele Mieter und Mieterinnen erwarte im nächsten Jahr einen echten Preishammer“, betont Fuhrmann. Wer 50 Prozent oder noch mehr Heizkosten für die warme Wohnung oder das Haus berappen solle und nichts zur Seite gelegt habe, werde erst einmal Einspruch einlegen. Das sei verständlich. Solche Fälle landeten dann allerdings schnell bei den Wohnungs- und Grundeigentümerverbänden, die ihren Mitgliedern auch eine rechtliche Beratung anböten. Letztlich werde der Mieter oder die Mieterin jedoch nicht aus der Bredouille herauskommen, wenn die verbrauchsabhängigen Energiekosten umgelegt werden könnten.
Höheren Abschlag
vereinbaren?
Eine praktikable Lösung sei es, wenn aktuell die Mietparteien aufeinander zugingen und sich auf einen erhöhten Abschlag einigten. Nur so könne laut Fuhrmann der Preisanstieg im nächsten Jahr abgefedert werden. Und sollte der Mieter oder die Mieterin tatsächlich zu viel eingezahlt haben, bekomme er oder sie das auch wieder zurück. Nachdem es bei den Banken aktuell keine Zinsen für das Ersparte gebe, sei ein höherer Abschlag eine gute Vorsorge, um gegen die massive Teuerung gewappnet zu sein. Auch der Aufruf des Wirtschafts- und Energieministers Robert Habeck, weniger zu verbrauchen, sei hilfreich. Laut Experten entspricht ein Grad weniger einer Kosteneinsparung von rund sechs Prozent.
Wer die Temperatur des Vorraums von 20 Grad auf 16 Grad reduziert, erspart sich circa 24 Prozent der Heizkosten.
Einen weiteren Streitpunkt zwischen den Mietparteien erwartet Fuhrmann durch die geplante CO2-Steuer beim Heizen. Bei der Aufteilung der Mehrkosten durch den CO2-Preis auf Öl und Gas hat sich die Ampel-Koalition auf ein Stufenmodell geeinigt. Je schlechter die Energiebilanz des Hauses, desto höher soll der Anteil des oder der Vermietenden sein. Bislang zahlen Mieterinnen und Mieter die Klimaabgabe allein. „Doch wer bewertet eine Immobilie zuverlässig und unangreifbar?“ In dieser Hinsicht werde es beim einen oder anderen Vertragspartner verschiedene Ansichten geben. Solche Fälle könnten ebenso vor Gericht landen. Deshalb mahnt Fuhrmann bei der Politik an, die energetische Bewertung von externen Fachleuten vornehmen zu lassen. Aus Erfahrung weiß er, dass viele Vermieterinnen und Vermieter Wert auf ein gutes Verhältnis zu Mieterin oder Mieter legten. Deshalb sei es in der gegenwärtigen Lage höchst sinnvoll, schon präventiv nach Lösungsansätzen zu suchen. Bodo-Klaus Eidmann