Grundsteuerreform meistern: die Zeit läuft

von Redaktion

Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer für rund 36 Millionen Wohnhäuser, Grundstücke und Nicht-Wohngebäude in Deutschland neu berechnet. Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer geben dafür schon dieses Jahr beim Finanzamt eine Erklärung zur Feststellung der Grundstückswerte ab. Fragen und Antworten zu dem, was sie beachten und jetzt tun sollten.

Warum wird die Grundsteuer anders berechnet?

2018 kippte das Bundesverfassungsgericht die bisher geltende Grundsteuererhebung auf Basis von Einheitswerten. Diese seien zu alt und ungerecht, stammen sie im Westen doch noch aus dem Jahr 1964, im Osten aus 1935. Nun werden von allen Eigentümer*innen Daten ihrer Immobilien abgefragt, auf deren Basis ab 2025 die neue Grundsteuer zu entrichten ist.

Was wollen die Finanzbehörden wissen?

Weil die Bundesländer die Grundsteuer nach unterschiedlichen Modellen berechnen, unterscheiden sich auch die abgefragten Angaben. In manchen Ländern sind zum Beispiel der Bodenrichtwert und die Grundstücksfläche anzugeben, in anderen Katasterangaben wie Flurstück und Flurnummer, Alter des Gebäudes und dessen Nutzung.

Wie werden Eigentümer*innen informiert?

Gesetzlich vorgesehen sind nur öffentliche Bekanntmachungen. Bayern will nach Auskunft von Claudia Kalina-Kerschbaum von der Bundessteuerberaterkammer ab diesem Monat Informationsschreiben zur Feststellungserklärung verschicken.

Woher bekommt man die notwendigen Daten?

Die Angaben müssen Eigentümer*innen grundsätzlich selbst beschaffen. Das dürfte aufwendig werden. Fläche, Nutzung, Baujahr und Sanierungen stehen meist in den Bau- und Kauf­unterlagen, ebenso wie Mit- und Sondereigentumsanteile bei Eigentumswohnungen. Bei Anbauten ist vielleicht Nachmessen erforderlich – und auch Bodenrichtwerte gilt es zu recherchieren. Dabei hilft das amtliche Bodenrichtwertinformationssystem (Boris) des jeweiligen Bundeslands. Regulär sind diese Angaben zahlungspflichtig. „Für die Grundsteuer stellen die Behörden die Daten jedoch kostenlos bereit“, sagt Sibylle Barent vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Flurstück und Flurnummer können über das Katasteramt besorgt werden.

Bis wann muss die Feststellungserklärung abgegeben werden?

Die Frist beginnt am 1. Juli und endet am 31. Oktober 2022. Bis dahin müssen die Unterlagen beim Finanzamt sein. Nach Auskunft von Kalina-Kerschbaum planen einige Bundesländer, bereits in den Informationsschreiben relevante Angaben für die Grundsteuer zur jeweiligen Immobilie mitzuteilen. Eigentümerinnen und Eigentümer sollten die Daten aber anhand der eigenen Unterlagen auf Richtigkeit überprüfen und bei Bedarf korrigieren.

Wie kommen die Unterlagen zum Finanzamt?

Die Abgabenordnung sieht die Übermittlung der Grundsteuerfeststellungserklärung über das elektronische Elster-Portal vor. Dort wollen die Bundesländer Formulare zum Eintragen der Grundsteuerangaben hinterlegen. Die Abgabe in Papierform soll in Ausnahmefällen möglich sein. Wer die Papier-Option nutzen will, stellt einen formlosen, begründenden Antrag bei der Finanzverwaltung.

Was passiert bei falschen Angaben?

Unrichtige Daten fallen dem Eigentümer auf die Füße. Wer zu wenig ansetzt, begeht Steuerhinterziehung. Monika Hillemacher

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