Nicht immer günstig

von Redaktion

Auch Zwangsversteigerungen können teuer werden

Immobilien aus Zwangsversteigerungen haben den Ruf, besonders preiswert zu sein. Das ist nicht immer der Fall. Da es in vielen Regionen aber immer schwieriger wird, überhaupt an eine Immobilie heranzukommen, kann ein Objekt aus einer Zwangsversteigerung jedoch durchaus interessant sein, sagt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Wer mitbieten möchte, sollte sich allerdings gut vorbereiten.

Auskunft über
Belastungen

Maßgeblich für den aufgerufenen Mindestpreis ist das Verkehrswertgutachten. Dieses entspreche der Marktsituation, die ein bis zwei Jahre zurückliegt, erklärt Walter Ruesch, Geschäftsführer des Fachverlags für Wirtschaftsinformation Argetra. Da in dieser Zeit die Preise vielerorts gestiegen sind, ist also ein Schnäppchen möglich – falls der Wert nicht massiv überboten wird, etwa weil sich Interessierte gegenseitig hochbieten.

Neben dem Verkehrswert können auch eventuelle Eintragungen im Grundbuch entscheidend sein. Gibt es Wege- und Wohnrechte oder bestehende Mietverhältnisse? Interessierte seien berechtigt, im Grundbuch nachzuschauen, wie die Immobilie belastet ist, erklärt Rechtsanwalt Holger Freitag vom Verband Privater Bauherren.

Die größte Unsicherheit ist aber, dass eine Vorab-Besichtigung schwierig bis unmöglich ist, da viele Betroffene wenig Interesse daran hätten, Leute durch ihre zu versteigernde Immobilie zu führen, so Freitag. Darum könne sich nach dem Zuschlag herausstellen, dass das Gebäude Mängel hat, die den Wert mindern.

Ehe man ernsthaft ein Gebot erwägt, sollte man zunächst einige Zwangsversteigerungen als Gast besuchen, um sich mit Ablauf und Regeln vertraut zu machen, rät Wagner. Denn es seien durchaus Profis im Saal, die sich bestens auskennen und wissen, wie sie zum Zuge kommen.

Beim ersten Termin darf für Gebote, die unterhalb von 50 Prozent des Verkehrswerts liegen, kein Zuschlag erteilt werden. Bleibt das Höchstgebot unter 70 Prozent, kann der Gläubiger den Verkauf ablehnen. Wer die Immobilie unbedingt haben will, wird schon hier unter Umständen höher bieten, um sie zu bekommen.

Schnäppchen eher beim Zweittermin

Erst beim zweiten Termin fallen die Wertgrenzen weg. Die Immobilie geht an die meistbietende Person. Zum Termin der Zwangsversteigerung ist eine Sicherheitsleistung von zehn Prozent des Verkehrswerts zu hinterlegen. Interessierte müssen sich also frühzeitig um die Finanzierung kümmern. „Der Kaufpreis wird innerhalb weniger Wochen nach dem Zuschlag fällig“, betont Ruesch. Sechs bis acht Wochen nach der Versteigerung kommt es zum Verteilungstermin, an dem die Forderungen der einzelnen Gläubiger bezahlt werden müssen.

Zur Finanzierung sollte man daher rechtzeitig vor der Versteigerung bei der Bank einen Antrag auf Auszahlung eines langfristigen Darlehens stellen – allerdings unter Vorbehalt, damit man nicht auf dem Kredit sitzen bleibt, falls man am Ende doch nicht den Zuschlag bekommt. dpa

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