Wann darf ich hupen?

von Redaktion

Regeln zum Einsatz des Schallzeichens

Für das Hup-Konzert im Straßenverkehr gibt es Regeln. Die engen Grenzen der Hup-Erlaubnis haben nicht zu überhörende Gründe: Eine Hupe erreicht in einer Entfernung von sieben Metern 105 Dezibel. Zu viel, denn Lärm beeinträchtigt auf Dauer die Gesundheit nachhaltig: Er schädigt das Gehör und löst körperlichen Stress aus.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO und das Umweltbundesamt sehen die Zielwerte für die Lärmbekämpfung bei 65 Dezibel tagsüber und bei 55 Dezibel nachts.

Grundsätzlich ist Hupen laut Paragraf 16 der Straßenverkehrsordnung (StVO) innerorts nicht erlaubt, außer es besteht eine berechtigte Gefahrenlage, die einen Unfall nach sich ziehen könnte. Dies gilt auch außerorts – mit einer weiteren Ausnahme: Der nachfolgende Verkehrsteilnehmende möchte überholen und zeigt dies durch ein Hupsignal an.

Die verschlafene Grünphase hingegen zählt als Verkehrsverzögerung und rechtfertigt keine Betätigung der Hupe. Wer nun zur Lichthupe greift, verhält sich ebenfalls ordnungswidrig. Stattdessen könnte versucht werden, mithilfe von Winken auf die grüne Ampel hinzuweisen.

Wer unerlaubt ein Schallzeichen abgibt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von fünf Euro rechnen, werden zusätzlich andere dadurch belästigt, sind zehn Euro fällig. Fühlt sich jemand durch das Hupen genötigt, kann der Belästigte eine Anzeige stellen.

Autokorsos mit wiederholtem Hupen sind rechtlich Lärmbelästigung und damit ebenfalls nicht erlaubt, oft wird aber ein Auge zugedrückt. Übrigens: Auch ein unerlaubtes oder mangelhaftes Schallzeichen, wie eine Melodie als Hupsignal, kann ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro nach sich ziehen. Die Hupe muss ein akustisches Signal mit gleichbleibender Grundfrequenz erzeugen. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit Blaulicht, wie Polizei- und Rettungswagen und Feuerwehrautos. mid/ak-o

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