Der Campingplatz ist voll – und jetzt?

von Redaktion

Unangenehme Überraschung: Trotz vorheriger Reservierung sind alle Plätze auf dem Campingplatz belegt. „Ist ein Campingplatz bei Ankunft bereits voll, sollte man sich nicht ärgern, sondern einfach zum nächsten Platz fahren“, rät Frank Preidelvon der Hannoveraner Rechtsanwaltskanzlei Preidel. Habe man aber im Vorfeld eine Anzahlung getätigt, gebe es Anspruch auf die Rückzahlung. Schließlich konnte der Platzbetreiber der versprochenen Leistungspflicht nicht nachkommen.

„Wildcamping“ ist in
der Regel verboten

In Deutschland sowie einigen anderen europäischen Staaten ist es streng verboten, außerhalb der erlaubten Flächen zu übernachten. Wer dabei erwischt wird, muss je nach Bundesland mit einem Bußgeld zwischen zehn und 200 Euro rechnen. „In einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet können die Strafen bis zu 2500 Euro betragen“, so Preidel. Das einmalige Schlafen zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ sei in der Regel bis zu zehn Stunden zulässig, wenn der Abstellplatz nahe der geplanten Strecke liege. „Hier muss man streng zwischen Parken zum Übernachten und dem Campen unterschieden. Wer sich auf einem Parkplatz häuslich einrichtet oder Campingmöbel aufstellt, kann kaum mehr von einer einmaligen Übernachtung sprechen“, so der Rechtsexperte. Selbst zum Parken dürfen Camper ihr Wohnmobil nicht überall abstellen. Hierbei spielen sowohl die Maße als auch das Gewicht des Fahrzeugs eine Rolle. Und auf privaten Flächen ist für das Parken die Genehmigung der Eigentümer erforderlich. djd

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