Leider lässt sich die Frage nach der Steuererklärung für Auszubildende pauschal weder mit „ja“ noch mit „nein“ beantworten. Wie so häufig gilt hier: „Es kommt darauf an!“
Das Finanzamt zahlt nur dann Steuern zurück, wenn Azubis auch Steuern gezahlt haben. Eine Steuererklärung für Auszubildende rentiert sich also, sobald Lohnsteuer oder Kirchensteuer angefallen sind. Dies ist normalerweise nur bei Ausbildung innerhalb eines Betriebs der Fall.
Die unterschiedlichen Ausgaben, die Auszubildende während ihrer Ausbildung in einem Betrieb haben, lassen sich bei der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Diese Kosten verrechnet das Finanzamt dann mit den Einnahmen des Auszubildenden. Wer dann bereits gezahlte Steuern komplett oder teilweise zurückerstattet bekommt, kann sich freuen.
Auszubildende müssen keine Steuern zahlen, wenn ihr Jahresbruttogehalt in 2022 unter 10347 Euro bleibt. Das ist der aktuelle Grundfreibetrag. Daneben können Auszubildende noch vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1200 Euro (bis 2021: 1000 Euro) profitieren. Das bedeutet, sie können sogar 11547 Euro verdienen, ohne Steuern zu zahlen.
Der Grundfreibetrag gilt für sämtliche Einkünfte, die der Auszubildende hat. Zum Beispiel auch, wenn er neben der Ausbildung noch einer Tätigkeit als Kellner oder als Hilfe im Impfzentrum nachgeht. Oder er oder sie verdienen sich durch selbstständige Tätigkeiten (zum Beispiel Grafikgestaltung oder Webdesign) oder Mieteinnahmen etwas dazu.
Wem der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1200 Euro nicht reicht, der sollte alle Belege über Ausgaben während der Berufsausbildung sorgfältig aufheben. Nur so kann er dem Finanzamt seine Kosten nachweisen. Denn das Finanzamt erkennt grundsätzlich nur Kosten an, die jemand auch tatsächlich hatte. Manche Finanzämter verlangen jedoch nicht für alle angesetzten Werbungskosten Belege. So lassen sich bei bestimmten Werbungskosten, wie zum Beispiel für Kontoführungsgebühren, pauschale Werte absetzen.
Übersteigen die Werbungskosten die Einnahmen des Auszubildenden, dann führt dies zu einem sogenannten Verlustvortrag. Diesen kann er in künftigen Jahren verrechnen und dann gegebenenfalls Steuern sparen.
Neben Werbungskosten kann ein Auszubildender auch sogenannte Sonderausgaben in seiner Steuererklärung absetzen. Zum Beispiel Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Spendet der Auszubildende für eine Wohltätigkeitsaktion, kann er auch diese Kosten steuerlich absetzen.
Wie geben Azubis
eine Steuererklärung
ab?
Die Steuererklärung muss man elektronisch abgeben. Dazu erstellt man seine Steuererklärung mit einer Software, aus der man die Erklärung dann direkt elektronisch über das Internet ans Finanzamt schicken kann. Man kann seine Steuererklärung zum Beispiel über das Programm der Finanzverwaltung ELSTER online einreichen. Dazu meldet man sich online an und füllt dann seine Formulare aus.