Um individuellen Lebensumständen entgegenzukommen, steht die Ausbildung in Teilzeit seit 2020 allen dualen Auszubildenden offen.
Ob aufgrund von Kindererziehung, Leistungssport oder dem Erwerb von Sprachqualifikationen: Die Gründe, eine Berufsausbildung nicht in Vollzeit zu absolvieren, sind vielfältig. Das 2020 in Kraft getretene Berufsbildungsgesetz (BBiG) ermöglicht allen dualen Auszubildenden die Option eines Teilzeitmodells.
Zuvor war dies nur in Spezialfällen möglich, die an das Vorliegen eines „berechtigten Interesses“ geknüpft waren, wie beispielsweise der Pflege von Angehörigen.
Voraussetzung für eine Berufsausbildung in Teilzeit ist das Einverständnis des ausbildenden Betriebs, da die Teilzeit-Auszubildenden während der Praxisabschnitte verkürzte Stunden arbeiten. Die Verkürzung darf dabei täglich oder wöchentlich nicht mehr als 50 Prozent betragen.
Im Teilzeitmodell kann die Berufsausbildung entweder komplett oder nur zu bestimmten Zeitabschnitten in Teilzeit erfolgen, wobei der Ausbildungsabschluss nach maximal 4,5 Jahren erreicht werden muss (Vollzeitberufsausbildung: 3 Jahre). re