Ob Einbruch oder Unfall: Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen beraten zu vielen Themen des Alltags. Um den gewachsenen Anforderungen der Branche gerecht zu werden, erhält die Ausbildung nun ein Update. Zum ersten August gilt eine neue Ausbildungsordnung für angehende Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen. Darauf macht das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) aufmerksam. Grund für die Modernisierung sind die Weiterentwicklungen in der Versicherungsbranche. Darunter fallen etwa neue Geschäftsmodelle, die über digitale Kanäle verfügbar sind, ausgeweitete regulatorischen Vorgaben sowie ein stärkerer Servicebedarf bei Kundinnen und Kunden.
Auf diese Punkte und auf die Beratungsqualität wird daher in der Ausbildung verstärkt Wert gelegt. Die neuen Kompetenzen bekommen Azubis in Zukunft anhand sogenannter Kundenbedarfsfelder vermittelt. Dazu zählt zum Beispiel die Absicherung von Wohneigentum, der Berufsausübung und Freizeitgestaltung oder von Mobilität und Reisen. Auch Vermögensbildung und die Vorsorge für das Alter sind Themen. Die bisherige Aufteilung in zwei Fachrichtung wird mit der neuen Ausbildungsordnung aufgehoben.
Eine Spezialisierung erfolgt nun in einer von fünf Wahlqualifikationen. Damit soll dann zum Beispiel auch eine Tätigkeit an der IT-Schnittstelle in der Versicherungswirtschaft möglich sein. dpa