Fortsetzung „Steuererklärung für Azubis

von Redaktion

Was können Auszubildende steuerlich absetzen?

Man kann seine Steuererklärung zum Beispiel über das Programm der Finanzverwaltung ELSTER online einreichen. Dazu meldet man sich online an und füllt dann seine Formulare aus.

Fachliteratur: Kosten von Fachbüchern für die Berufsschule oder Praxis können als Werbungskosten abgesetzt werden.

Arbeitsmittel: Wie auch bei der Fachliteratur, lassen sich Papier, Stifte, Block oder Ordner steuerlich geltend machen.

Kontoführungsgebühren: Die Nichtbeanstandungsgrenze liegt bei 16 Euro.

Bewerbungskosten: Inseratkosten, Telefonkosten, Porto, Kosten für Kopien oder Beglaubigungen von Zeugnissen sowie Reisekosten zum Vorstellungsgespräch. Es kommt nicht darauf an, ob die Bewerbung Erfolg hatte.

Umzugskosten: Voraussetzung: Nur, wenn der Umzug berufsbedingt oder durch die Ausbildung bedingt ist. Falls ja: Renovierung der alten Wohnung, Maklerprovision, Gebühren für behördliche Ummeldungen.

Verpflegungsmehraufwendungen: Unter bestimmten Umständen können Azubis Mehraufwendungen für Verpflegung an den Berufsschultagen absetzen. Die Pauschalen betragen hier 14 Euro (bei Abwesenheit von der Wohnung für mehr als 8 Stunden oder An- und Abreisetagen bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit) oder 28 Euro (bei Abwesenheit von 24 Stunden).

Fahrtkosten: Für Fahrten zum Ausbildungsbetrieb gibt es eine Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer (ab dem 21. Kilometer 0,35 Euro) einfache Fahrt (Kilometerentfernung der kürzesten Strecke von Wohnung zum Ausbildungsbetrieb). Bei Fahrten zur Berufsschule können Hin- und Rückweg mit jeweils 0,30 Euro pro Kilometer ansetzen. Alternativ können Azubis die Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel absetzen.

ODER Kosten für Homeoffice-Tage: In den Jahren 2020/2021 gab es die Homeoffice-Pauschale von 5 Euro je Tag, an dem der Auszubildende im Homeoffice gearbeitet hat. Die Pauschale ist bis zu 600 Euro im Jahr möglich.

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