Es hat gerade seinen 50. Geburtstag hinter sich und ist vor allem bei jungen Menschen so begehrt wie nie: das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG. Seine Einführung vor einem halben Jahrhundert war ein wesentlicher Schritt zu mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung. Das Prinzip: Wenn das Geld der Eltern für ein Studium ihrer Kinder nicht reicht, hilft der Staat. Wer staatliche Unterstützung erhält und welche Finanzierungsmöglichkeiten es noch gibt, wissen ARAG Experten.
Wer wird gefördert?
Persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsförderung sind grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein im BAföG aufgeführter aufenthaltsrechtlicher Status, die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung und das Nichtüberschreiten der Altersgrenze. Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen erhalten die Förderung grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen. Schüler erhalten die Förderung als Vollzuschuss, müssen sie also nicht zurückzahlen.
Sind Azubis
berechtigt?
Da die Ausbildungsförderung eine Bedürftigkeit voraussetzt, muss der Antragsteller sein Vermögen offenlegen. Als monatlicher Bedarf sind im BAföG Pauschalbeträge vorgesehen, deren Höhe abhängig ist von der Art der Ausbildungsstätte, zum Beispiel Gymnasium oder Hochschule, und der Unterbringung, etwa bei den Eltern oder auswärts wohnend. Ob Auszubildende BAföG erhalten, die eine förderungsfähige Ausbildung betreiben und die persönlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllen, hängt nach Auskunft der Experten davon ab, ob ihre finanziellen Mittel und die ihrer etwaigen Ehegatten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner und ihrer Eltern reichen, um ihren Finanzbedarf während der Ausbildung zu decken. Nur bei bestimmten Voraussetzungen bleibt das Einkommen der Eltern außer Betracht. Eigenes Einkommen und Vermögen der Auszubildenden selbst und das Einkommen ihrer nicht dauernd von ihnen getrennt lebenden Ehegatten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner wird hingegen immer angerechnet. Dabei gibt es aber Freibeträge. Das BAföG geht davon aus, dass zunächst die Auszubildenden selbst und diejenigen, die nach dem bürgerlichen Recht zu ihrem Unterhalt verpflichtet sind – also ihre Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner und Eltern – für den Unterhalt und die Ausbildung aufkommen. Das BAföG tritt mit seinen Leistungen grundsätzlich nur nachrangig ein.
Wie hoch ist die
Förderung?
Der monatliche Förderungshöchstsatz für Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen liegt seit dem Wintersemester 2020 bei 861 Euro. Darin ist auch ein Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung von insgesamt 109 Euro enthalten. Der ebenfalls darin enthaltene Wohnzuschlag für Studierende, die nicht mehr zu Hause leben, beträgt 325 Euro. Nicht mehr bei den Eltern wohnende Schüler erhalten einen Höchstsatz von 694 Euro.ARAG