Nach Lehre studieren?

Das Berufsziel fest vor Augen: Wenn das Studium als Weiterbildung zu sehen ist, müssen Eltern manchmal auch über die erste Ausbildung hinaus ihre Kinder finanziell mit Ausbildungsunterhalt unterstützen. Foto Kai Remmers/dpa-tmn

Das Berufsziel fest vor Augen: Wenn das Studium als Weiterbildung zu sehen ist, müssen Eltern manchmal auch über die erste Ausbildung hinaus ihre Kinder finanziell mit Ausbildungsunterhalt unterstützen. Foto Kai Remmers/dpa-tmn

Eltern zahlen manchmal länger Unterhalt

In der Regel müssen Eltern ihren Kindern nur eine Ausbildung finanziell ermöglichen. Ist eine weitere Ausbildung jedoch als bloße Weiterbildung zu verstehen, hat das Kind weiteren Anspruch auf Ausbildungsunterhalt. Auf eine entsprechende Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen we

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Samstag, 16. Mai 2026

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