Vorsicht, Spekulationssteuer!

von Redaktion

Abgabe wird bei vorzeitigem Verkauf von Immobilien fällig

Erstmals seit Jahren erwarten Experten stagnierende Immobilienpreise im zweiten Halbjahr 2022, spätestens im Jahr 2023. Steigen die Zinsen so stark wie im ersten Halbjahr, sind in einigen Regionen sogar sinkende Preise möglich. Wer deshalb den Verkauf einer Immobilie in Erwägung zieht, sollte die Spekulationssteuer im Auge behalten. Sie wird im Rahmen der Einkommensteuer für Einkünfte aus privaten Verkäufen erhoben. „Bei vermieteten Häusern oder Wohnungen fällt diese Abgabe an, wenn die Immobilie vor Ablauf der Spekulationsfrist von zehn Jahren nach dem Kauf wieder abgestoßen wird“, erklärt Dr. Niels Jacobsen, Gründer und Geschäftsführer von immoverkauf24. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass Spekulationsgeschäfte mit Mietobjekten zu unzumutbaren Mietsteigerungen führen.

Steuer nur bei vermieteten Objekten

Für selbst genutzte Immobilien fällt die Spekulationssteuer nicht an. „Es genügt, wenn sie im Jahr des Verkaufs und zwei Jahre zuvor selbst bewohnt wurde“, so Dr. Jacobsen. Bei Grundstücken ohne Bebauung greift die Steuer innerhalb der Zehn-Jahres-Frist immer, da unbebauter Grund und Boden ja nicht bewohnt werden kann.

Höhe online berechnen

Wer die Höhe einer möglichen Spekulationssteuer erfahren möchte, dem steht etwa unter www.immoverkauf24.de/spekulationssteuer-berechnen ein kostenloser Rechner zur Verfügung. djd

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