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In vielen Bau- und Leistungsbeschreibungen fehlen wesentliche Angaben zum Hausprojekt. Foto Bauherren-Schutzbund/djd

In vielen Bau- und Leistungsbeschreibungen fehlen wesentliche Angaben zum Hausprojekt. Foto Bauherren-Schutzbund/djd

Baubeschreibung statt Hochglanzprospekt

Beim Abschluss eines Vertrags mit einem Bauunternehmen sollte man sich nicht auf Bilder in Prospekten oder auf Webseiten verlassen. Verbindliches Anrecht hat der Bauherr am Ende nur auf das, was in der Bau- und Leistungsbeschreibung aufgeführt ist.

Der Gesetzgeber macht mittlerweile klare Vorgaben,

Samstag, 13. September 2025

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