Mehr Geld fürs Studium

von Redaktion

BAföG-Reform zum WS 22/23 will mehr Chancengleichheit

Die BAföG-Reform will Studierende mit mehr Geld und einem Notfallmechanismus absichern.

Ab dem kommenden Wintersemester können Studierende, die noch bei den Eltern wohnen, monatlich bis zu 508 Euro staatliche Unterstützung bekommen. Wer nicht mehr bei den Eltern wohnt, kann sogar mit bis zu 809 Euro rechnen. Zählt man weiterhin die Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung hinzu, liegt der Förderungshöchstsatz für auswärts wohnende Studierende künftig bei 931 Euro. Der Kinderzuschlag für Studierende mit Kind wird ebenfalls erhöht und beträgt dann monatlich 160 Euro je Kind. Der Freibetrag, der auf das Elterneinkommen gewährt wird, wird um 20 Prozent angehoben. Studierende selbst dürfen künftig 6240 Euro im Jahr verdienen und 45000 Euro auf dem Konto haben, ohne dass dies auf das BAföG angerechnet wird. Zudem soll die Altersgrenze der BAföG-Empfänger auf 45 Jahre erhöht werden. Darüber hinaus ist geplant, die Beantragung von BAföG weiter zu vereinfachen und komplett digital anzubieten. Auch beim Auslands-BAföG soll es Verbesserungen geben. Um Studierende in Krisensituationen wie der Corona-Pandemie schneller und gezielter unterstützen zu können, wurde vom Bundeskabinett ein Notfallmechanismus für das BAföG beschlossen. Diese Förderung soll dann eingreifen, wenn es zu erheblichen Einbrüchen auf dem Arbeitsmarkt kommt und deshalb keine Nebenjobs für Studierende verfügbar sind.

BAföG soll in diesem Fall auch denjenigen offenstehen, die aus persönlichen Gründen nicht bezugsberechtigt wären, zum Beispiel wegen Überschreitung der Förderungshöchstdauer, fehlender Leistungsnachweise oder Altersgrenzüberschreitung.

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