Wer bezahlt das CO2?

Muss der Eigentümer oder die Eigentümerin in Zukunft für die überlange heiße Dusche der Mietenden draufzahlen? Foto Panthermedia/Kryzhov

Muss der Eigentümer oder die Eigentümerin in Zukunft für die überlange heiße Dusche der Mietenden draufzahlen? Foto Panthermedia/Kryzhov

Eigentümerinnen und Mieter streiten über neues Gesetz

Für die Freisetzung von Kohlendioxid bei Verbrennungsprozessen muss in vielen Bereichen ein CO2-Preis gezahlt werden. Dieser soll die Motivation erhöhen, möglichst sparsam mit dem Ausstoß des klimaschädlichen Gases umzugehen. An sich eine gute Sache – sollte man meinen. Infolge eines neuen Gesetzes

Freitag, 12. September 2025

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