Für die Freisetzung von Kohlendioxid bei Verbrennungsprozessen muss in vielen Bereichen ein CO2-Preis gezahlt werden. Dieser soll die Motivation erhöhen, möglichst sparsam mit dem Ausstoß des klimaschädlichen Gases umzugehen. An sich eine gute Sache – sollte man meinen. Infolge eines neuen Gesetzes treffen allerdings aktuell zwei Fronten aufeinander – die der Eigentümer und der Mieter.
Ablehnung auf
beiden Seiten
Konkret geht es um das Anfang 2023 kommende Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. Während Eigentümerinnen bisher die über Gas- und Ölheizung anfallenden CO2-Kosten in der Regel zu 100 Prozent an die Mieterinnen weiterreichten, soll dieses Gesetz nun über eine Aufteilung dieser Kosten mehr Gerechtigkeit herstellen. Obwohl Mieter an sich durch dieses neue Gesetz profitieren, ist die Ablehnung groß – und das auf beiden Seiten.
Dass nicht jeder Eigentümer das neue Gesetz und die damit für ihn einhergehenden höheren Kosten befürwortet, ist dabei noch am wenigsten verwunderlich. Rudolf Stürzer, Vorsitzender des Eigentümervereins Haus + Grund München, kritisiert allerdings nicht den Umstand der Kostenaufteilung an sich, sondern deren Parameter. Der Maßstab der Kosten, die der Mieter an den Eigentümer weiterreichen könne, orientiert sich laut Stürzer nicht am energetischen Zustand des Gebäudes, sondern ausschließlich am konkreten Gas- oder Ölverbrauch des Mieters..
Mieterentlastung geht
nicht weit genug
Für die Eigentümerin entstünden so keine Anreize, ihr Haus energiesparend aufzurüsten, wenn die Mieterin mit ausgiebigen heißen Duschen oder übermäßigem Aufdrehen der Heizung den CO2-Verbrauch sowieso in die Höhe schraube.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) sieht die Sachlage komplett anders. „Aktuelle Studien zeigen, dass Mieter und Mieterinnen deutlich mehr für Heiz- und Warmwasserkosten pro Quadratmeter ausgeben müssen als Eigentümer und Eigentümerinnen und dass dieser Anteil in der einkommensschwächsten Gruppe mit Abstand am höchsten ist“, erklärt DMB-Präsident Lukas Siebenkotten. Die kommende CO2-Umlage ginge dabei schlicht nicht weit genug, um Mieterinnen tatsächlich effektiv zu entlasten.
Ein Beispiel des DMB: Aufgrund der massiv gestiegenen Heizkosten mache die CO2-Bepreisung nur etwa fünf Prozent der gesamten Heizkosten aus.
Dem Argument Stürzers, der Eigentümer sei vom Energieverbrauch des Mieters abhängig, stellt der DMB entgegen, dass besonders in schlecht sanierten Wohnungen die Mieterin mehr heizen müsse, um die Wohntemperatur gerade im Winter erträglich zu gestalten.
In einem Punkt sind sich beide Parteien allerdings einig: Die Motivation, CO2 einzusparen – entweder durch Sanierungen des Eigentümers oder konkrete Einsparungsmaßnahmen der Mieterin – würde durch das kommende Gesetz nur unzureichend gefördert. Christoph Kastenbauer