Eigentümer darf Trocknen der Wäsche nicht verbieten

Wäschetrocknen auf dem Balkon darf der Vermieter oder die Vermieterin nicht verbieten – es sei denn, es ist eine bauliche Maßnahme damit verbunden. Foto MPfoto71/Panthermedia

Wäschetrocknen auf dem Balkon darf der Vermieter oder die Vermieterin nicht verbieten – es sei denn, es ist eine bauliche Maßnahme damit verbunden. Foto MPfoto71/Panthermedia

Aufgrund der steigenden Energiekosten überlegen viele Menschen, wie sie Strom im Alltag einsparen können. Gerade im Sommer ist das Wäschetrocknen auf dem Balkon eine gute Alternative zum stromfressenden Wäschetrockner. Was dabei erlaubt ist, ist oft in der Hausordnung geregelt. Legt diese fest, dass

Freitag, 12. September 2025

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