Förder-Reform: Wissenswertes für Sanierungsvorhaben

von Redaktion

Die wichtigsten Antworten auf Fragen zum korrekten Antrag

Wer soll denn da noch durchblicken? Mitte August trat die zweite Förder-Reformstufe für die energetische Gebäudesanierung in Kraft. Seitdem müssen Eigentümerinnen und Eigentümer etwa für den Heizungstausch oder die nachträgliche Wärmedämmung selbst tiefer in die Tasche greifen – denn die Zuschüsse sind für fast alle Maßnahmen um fünf bis zehn Prozentpunkte gesunken, manche entfallen ganz. Hier finden Modernisierungswillige Antworten auf wichtige Fragen:

Wer unsicher ist, mit welchen Fördermöglichkeiten er für die Modernisierung seiner Immobilie jetzt noch rechnen kann, kann sich zum Beispiel kostenfrei an die Energieberatung der Verbraucherzentrale wenden. Die nächstgelegene Beratungsstelle finden Interessierte unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Alternativ beraten die Fachleute per Telefon.

Bei der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2-online gibt es zudem einen Fördermittel-Check. Wer dort Daten zu seiner Immobilie und den Sanierungsvorhaben eingibt, bekommt verschiedene Förderprogramme vorgeschlagen, die in Betracht kommen.

Wer noch nicht weiß, welche Sanierungsmaßnahmen überhaupt infrage kommen, kann sich von einem sogenannten Energieeffizienz-Experten beraten lassen. Berater finden Sie unter www. energie-effizienz-experten.de. Die Auskunft kann Kosten verursachen, aber auch hier winken bis zu 50 Prozent Förderung. Für eine einfache Ersteinschätzung kann man auch den Modernisierungs-Check von co2-online nutzen.

Wer einzelne Modernisierungsmaßnahmen plant – etwa den Heizungsaustausch oder sie Sanierung der Gebäudehülle – muss die Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Wer das komplette Gebäude sanieren möchte, erhält seine Förderung in Form eines zinsverbilligten Darlehens und eines Tilgungszuschusses von der KfW. Den Antrag dafür stelle man aber nicht direkt bei der KfW, sondern bei einem anderen Kreditinstitut seiner Wahl, sagt Martin Brandis von der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Dieses leitet den Antrag dann weiter an die KfW.

„Auf jeden Fall bevor Sie mit der Maßnahme beginnen“, sagt Brandis. Denn das ist eine Fördervoraussetzung. Wer vor Antragstellung mit der Sanierung beginnt, verspielt die Zuschüsse. Idealerweise stellt man den Antrag daher, wenn die Planungen für die Modernisierungsmaßnahmen abgeschlossen sind und verschiedene Angebote dafür vorliegen. „Denn die Fördersummen sind ja abhängig vom Betrag der Maßnahme“, sagt Verbraucherschützer Brandis.

Erst planen, dann Antrag stellen

Wer nur schätzt und die Kosten dadurch zu niedrig angibt, hat am Ende Pech und schöpft nicht den Maximalbetrag aus.

Laut Brandis ist mit zwei Monaten oder mehr Wartezeit zu rechnen, bis der Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt oder abgelehnt wird. Aber: Die Wartezeit verzögert das Vorhaben nicht. Direkt nach der Antragstellung könnten Bauherren und -herrinnen Brandis zufolge den Auftrag an das gewünschte Bauunternehmen vergeben und mit der Sanierung beginnen. „Das ist nicht förderschädlich“, betont der Energiefachmann.

BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen sind erst nach Abschluss der Bauarbeiten zu erwarten. Und selbst dann könne es noch einige Wochen dauern, sagt Brandis.

Denn eine wichtige Voraussetzung für die Zuwendung ist, dass die Sanierung technisch dann auch den geforderten Kriterien entspricht. Dafür muss ein sogenannter Verwendungsnachweis geführt werden – unter Beteiligung des Energieeffizienz-Experten oder des ausführenden Fachunternehmens.

Brandis rät daher Eigentümerinnen und Eigentümern, die ihre Sanierungsmaßnahmen mittels Kredit finanzieren, die Zuschüsse nicht schon bei der Aufnahme des Darlehens einzurechnen. Besser sei es, den Gesamtbetrag aufzunehmen, um beim Bezahlen der Handwerkerrechnungen nicht in Schwierigkeiten zu geraten. Clever ist es dann aber, entsprechende Sondertilgungen mit dem Kreditgeber zu vereinbaren..Dpa

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